Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen ein Internetangebot möglichst einfach und selbstständig benutzen können. Dies ist realisierbar durch die Einhaltung von bestimmten Richtlinien und Markup Standards und sowie durch die Evaluation von Webseiten mit entsprechenden Prüfwerkzeugen und Verfahren.
Gründe
Nach Artikel 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. In den einzelnen Bundesländern gelten jeweilige Gleichstellungsgesetze (
Übersicht
auf der Seite Barrierefreies Webdesign), die sicherstellen sollen, dass Menschen mit Handicaps in allen Lebensbereichen gleiche Zugangsmöglichkeiten haben. Zu dieser Gruppe gehören Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige, motorisch- sowie kognitiv behinderte Menschen. Darüber hinaus profitieren auch ältere oder unerfahrene Internetnutzer sowie Menschen mit älterer Computerausstattung von einer barrierefreien Gestaltung. Eine Homepage kann dann als barrierefrei bezeichnet werden, wenn das Lesen und Navigieren mit Hilfe von unterschiedlichen Anwendungen ohne Probleme ausgeführt werden kann.
Die barrierefreie Gestaltung von Webseiten bietet Vorteile für nahezu alle Nutzer des Internet – auch für die Anbieter von Online-Inhalten. Die Einhaltung von
Markup
-Standards ermöglicht die Bereitstellung von Inhalten für verschiedene Ausgabegeräte, schafft durch eine einfache Pflege Kostenvorteile und ist eine Voraussetzung für eine dem Stand der Technik entsprechende Programmierung.
Umsetzung
Für die konkrete Umsetzung gelten in Deutschland die Regeln der
„Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung“ (BITV). Diese orientiert sich an den internationalen Standards des
World Wide Web Consortium
(W3C), das im Dezember 2008 innerhalb der
Web Accessibility Initiative
(WAI) die
Web Content Accessibility Guidelines
(WCAG 2.0) aufgestellt hat. Auf Grund dieser Richtlinien ergeben sich folgende Kriterien, nach denen barrierefreie Webseiten grundsätzlich gestalten werden sollten:
-
Verständlichkeit
betrifft sowohl den Inhalt als auch die Bedienbarkeit/den Umgang mit der Informationstechnik.
-
Bedienbarkeit
beinhaltet auch alternative Eingabegeräte, z.B. für Menschen mit einer motorischen Behinderung.
-
Robustheit
bedeutet, dass die verwendete Technik nicht nur allgemein funktionstüchtig, sondern auch standardkonform sein muss, da nicht alle Nutzer über die jeweils aktuellste Version von Hilfsmitteln verfügen.
-
Wahrnehmbarkeit
beinhaltet die Präsentation aller Inhalte und Gestaltungselemente durch zusätzliche äquivalente Darstellungsformen, z.B. als Bild-, Ton- oder Videoelemente.
Neben der technischen Umsetzung barrierefreier Webseiten ist an den Hochschulen auch eine barrierefreie Didaktik notwendig. Dazu gehören beispielsweise Fachtutoriate, in denen Lehrende gemeinsam mit Studierenden Anpassungen von Lehrangeboten an spezielle Bedürfnisse von Studierenden mit Handicaps erarbeiten. Wie eine barrierefreie Didaktik ausgestaltet sein kann und worauf Sie insbesondere bei der Gestaltung von E-Learning Angeboten achten müssen, erfahren Sie im
Langtext von Peter Zentel
(PDF). Die Kosten für das Einrichten von Barrierefreiheit auf Webseiten fallen dann relativ gering aus, wenn eine solche Gestaltung von Anfang an in die Planung eingebunden wird (Klein 2002). Dabei sollten die Beteiligten allerdings eine genaue Vorstellung von den Ansprüchen der spezifischen User-Gruppen haben und wissen, welche Möglichkeiten für die technische Umsetzung (z.B. Screenreader) bestehen.
Technik
Das
World Wide Web Consortium (W3C) bietet zahlreiche Werkzeuge, um die Einhaltung von Standards zu prüfen. So lässt sich beispielsweise durch den "
Barrierecheck
" online testen, ob die Trennung von Inhalt sowie Form berücksichtigt und
HTML
oder
XHTML
korrekt verwendet wurden. Zur Überprüfung rufen Sie den
CSS-Validator
bzw. den
Markup Validator
auf und tragen die
URL
Ihres Angebots in das entsprechende Formular ein. Sie erhalten einen Bericht zur Standardkonformität. Auch Software-Programme wie "
A-Prompt
" dienen diesem Zweck. Eine Zusammenstellung weiterer Informationen finden Sie auch im
Portal "Web ohne Barrieren nach §11 im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz".
Browserkompatibilität
Auch Plattformkonfigurationen wie Betriebssystem und Browser können Barrieren darstellen und die Zugänglichkeit Ihrer Inhalte erschweren.
Per
JavaScript
können Sie prüfen, wie die eigenen Seiten in unterschiedlichen Bildschirmauflösungen aussehen. Dazu geben Sie in das URL-Feld des Browsers den entsprechenden Befehl ein, z. B. javascript:window.resizeTo (1024,768).
Generell ist es empfehlenswert, unterschiedliche Browser zu installieren, um die Anzeige der Webinhalte zu überprüfen. Auf der englischsprachigen Seite
BrowserCam
werden verschiedene Browser und Plattformen simuliert.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Vertiefung
Plattformunabhängigkeit.
Beispiele
- Ansätze einer barrierefreien Didaktik werden im Projekt
ELBA
der Notebook University Karlsruhe entwickelt.
- Der
Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg
bietet Informationen zur Barrierefreiheit, die von Betroffenen selbst stammen.
- Das Projekt
Elvis
des Instituts für Angewandte Informatik der TU Dresden ist ein Literaturverzeichnis und Informationssystem, das die Benutzbarkeit von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen verbessern soll.
- Die
Universität Wien
stellt wichtige Informationen rund ums Studium und zur Organisation der Universität als Videos in der Österreichischen Gebärdensprache bereit. So sind insgesamt 50 Webseiten der Uni mit einer/m
Gebärden-DolmetscherIn
versehen.
-
"WEB
for
ALL"
ist ein Projekt des
Vereins zur beruflichen Integration und Qualifizierung e.V., das sich durch Überprüfung von Internetseiten, Beratung, Information und Schulung für Barrierefreiheit im Internet einsetzt.
Preise
Der wohl bedeutendste Preis zum Thema Barrierefreiheit ist der jährlich verliehene
BIENE-Award
der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen. BIENE steht für „Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten“. Prämiert werden vorbildliche Webseiten, die die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen. Der Preis wird jährlich in fünf Kategorien, darunter Bildung, Wissenschaft und Forschung, verliehen.
Weitere Informationen
Zahlreiche Initiativen innerhalb und außerhalb von Hochschulen bieten im Internet Informationen und Werkzeuge zum Thema Barrierefreiheit an. Darunter sind Hinweise zum Test von Webseiten, Schulungsangebote, Hinweise zur Evaluation und Linklisten.
- Ein umfassendes Portal zum Thema ist das Angebot
Barrierefreies Webdesign.
- Unterschiedliche Leitfäden zur Gestaltung von barrierefreiem E-Learning, Lernmaterialien, Hinweise auf getestete Lernplattformen sowie zahlreiche Links sind im "Portal Web ohne Barrieren" unter diesem
Link
zusammengestellt.
- Das
Tutorial Self-HTML
von Stefan Münz gibt Hinweise zur Evaluation barrierefreier Angebote.
- Eine Schulungsmöglichkeit ist der
„Barrierekompass
", der sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit grundlegenden Internetkenntnissen (etwa in HTML und CSS) richtet.
- Weitere Informationen zu rechtlichen Aspekten bietet das
Jura-Wiki.
- Einen Überblick über die Diskussion zu Barrierefreiheit und E-Learning beinhaltet der e-teaching.org-Artikel
Barrierefreiheit im Internet
(PDF) von Peter Zentel.
- Das von der Europäischen Kommission geförderte Forschungsprojekt
I2Web realisiert Softwarewerkzeuge, die Web-Entwicklern Hilfestellungen für barrierefreie
Web 2.0-Anwendungen bieten.