Der Korrekturaufwand einer Prüfung hängt von der Art der Prüfung ab, wobei sich Unterschiede zwischen mündlichen und schriftlichen, formalisierten und freien Konzeptionen ergeben.
Mündliche Prüfungen sind zeitaufwändig in der Durchführung, die
Notenfindung beruht hingegen in einer – je nach Lehrstil – mehr oder
weniger formalen, vergleichenden Einschätzung der Leistungen. Diese
qualitative Bewertung kann nicht automatisiert werden. Der
Computereinsatz scheidet in diesem Zusammenhang demnach aus.
Der Korrekturaufwand bei schriftlichen Prüfungen hingegen ist höher und
kann bei großen Gruppen sehr viel Zeit beanspruchen. Dieser Aufwand
steigert sich noch, wenn zusätzlich eine Rückmeldung an die Studierenden
vorgesehen wird. Dies ist allerdings mit klaren Vorteilen verbunden: Bei
einem ausführlichen Feedback kann selbst in der Prüfung noch gelernt
werden. |
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Ein großer Vorteil von computergestützten Prüfungen ist die automatische
Korrektur durch das Programm. Dabei ist allerdings zu beachten, dass
maschinelle Bewertungen nur die Endergebnisse der Aufgaben berücksichtigen
können, nicht den Lösungsweg. So kann bei einer computerbasierten Korrektur
zwar die Objektivität im Sinne der Unabhängigkeit von Gutachter und Prüfling
erhöht werden. Dennoch ist eine augenscheinliche Zweitkorrektur anzuraten,
um eine Honorierung teilrichtiger Antworten zu ermöglichen und in
Härtefällen eine Gesamtbeurteilung der Leistung in die Entscheidung
einfließen zu lassen.
Durch Musterlösungen, die nach den Prüfungen verteilt werden, können Sie für
Transparenz in der Notenfindung sorgen. Indem Sie Ihrem Erwartungshorizont
darlegen, kann die Bewerung nachvollzogen werden. Im Rahmen
computergestützter Szenarien können ebenfalls Rückmeldungen eingearbeitet
werden.
Informationen zu virtuellen Klausuren
finden
Sie in einer Vertiefung. Weitere
Hinweise zu Prüfungsgeneratoren
und
Lernmanagementsystemen, die zum Teil die
automatische Auswertung von Klausuren und Verwaltung der Ergebnisse
ermöglichen, finden Sie im Bereich Medientechnik in unserm Portal.
Aushang der Ergebnisse
Veröffentlichungen von Prüfungsergebnissen bedürfen der Einwilligung der
Studierenden. Außerdem ist zu beachten, dass eine Zuordnung der Personen zu
den Ergebnissen nicht aufgrund der Matrikelnummer oder anderer leicht
recherchierbarer Kriterien erfolgen sollte. Vielmehr sollten individuelle
Codes verwendet werden bzw. die Abfrage über die persönlichen
Logins
geschützt werden. Mittlerweile bieten bereits verschiedene
Hochschulen entsprechende Services für die Studierenden an.