VG/Verwertungsgesellschaft

Geistige und künstlerische Leistungen wie Bücher, Filme oder auch Datenbanken sind durch das Urheberrecht geschützt. Es gibt viele Bereiche, in denen es dem einzelnen Urheber allein schon zeitlich unmöglich ist, seine Rechte individuell zu verfolgen. In diesen Fällen kann er einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft (VG) abschließen, die ihn dann kollektiv vertritt. In der Regel erhält er aus den Einnahmen nach einem Verteilungsplan eine Vergütung. Das bekannteste Beispiel in Deutschland ist die GEMA. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte vertritt die Ansprüche von Musikschaffenden. Insgesamt gibt es elf große Verwertungsgesellschaften. Sie nehmen die Interessen der Urheber auch im Zusammenhang mit digitalen Medien wahr.
Die Vertiefung Verwertungsgesellschaften vermittelt Ihnen Anhaltspunkte, von welchen Regelungen der VGs Ihr Projekt profitieren oder betroffen sein kann.