In Abhängigkeit der prüfungsrelevanten Inhalte und prüfungsrechtlicher Vorgaben ist abzuwägen, welche Materialien bei der Prüfung zugelassen werden sollen.
Bei der Bewertung von Rechtschreibekompetenzen ist beispielsweise
sicherzustellen, dass keine automatische Rechtschreibhilfe benutzt werden
kann. Bei einem Fremdsprachentest sollten keine elektronischen Wörterbücher
bzw. Internetlexika zum Einsatz kommen.
Um der Verwendung nicht erlaubter Materialien vorzubeugen, kann in
Computerräumen der Einsatz von Datenträgern wie Diskette, CD-ROM oder
USB
-Stick durch eine Versiegelung der USB- oder
Firewire
-Anschlüsse und der Laufwerke unterbunden werden.
Es bleibt zu entscheiden, ob eine Verbindung ins Internet verhindert werden
soll. Auch diese Option lässt sich in Computerräumen technisch lösen. Durch
eine entsprechende Zeitbegrenzung der Prüfung kann ebenfalls einer
umfangreichen Online-Recherche während der Prüfung vorgebeugt werden.