Die Akkreditierung gewinnt im Rahmen der Bologna Reform immer mehr an Bedeutung. Ein Akkreditierungsprozess kann als eine Maßnahme der Qualitätssicherung betrachtet werden. Er liefert der Hochschule Hinweise über die Qualität der Studienangebote sowie Verbesserungsmöglichkeiten. Auch wenn bisher in Akkreditierungsprozessen E-Learning nicht explizit als Qualitätsmerkmal genannt wurde, wird die Integration von digitalen Medien in Studienprogramme in Zukunft sicher vermehrt zu einem Qualitätskriterium werden.
Das Ziel der Akkreditierungsverfahren ist es, Studiengänge
vergleichbar in der Qualität ihrer Leistungen zu machen und somit
Transparenz in das differenzierte Studienangebot zu bringen. Neben der
Feststellung von Mindeststandards wird bei der Akkreditierung auch
berücksichtigt wie studierfreundlich das Angebot und wie
erfolgsversprechend die dadurch erlangte Ausbildung ist. Basis der
Akkreditierung bilden formale und fachliche Kriterien. Neben Studiengängen
werden auch auch Fortbildungsangebote einer Akkreditierung unterzogen.
Ein Ziel der Bologna Reform in Bezug auf die Qualitätssicherung
ist eine gegenseitige Akzeptanz von Evaluations- und
Akkreditierungsverfahren durch die Hochschulen. Vereinbart wurde daher die
Erarbeitung eines gemeinsamen Rahmens an Richtlinien durch Hochschulen,
nationale Agenturen und das europäische Qualitätssicherungsnetzwerk
European Network
of Quality Agencies
(ENQA).
Die Diskussionen bei Einrichtung eines neuen Studiengangs sowie die
Erstellung eines Akkreditierungsantrags führen zwangsläufig zu einer
intensiven Reflektion über die Zielsetzung eines neuen Studienangebots.
Allerdings ist die Erstellung eine Akkreditierungsantrags auch mit
erheblichem Aufwand und Kosten verbunden. Mehr dazu erfahren Sie im
Unterkapitel zum
Akkreditierungsantrag
.
Bei der Konzeption neuer Studiengänge wird in Zukunft auch die
Untersützung mit digitalen Medien zum Beispiel zur Verbesserung der
Betreuung und Unterstützung der Selbstlernphasen eine größerer Rolle
spielen. In den
Richtlinien des Fachhochschulrates für die
Akkreditierung von Bakkalaureats-,Magister- und Diplomstudiengängen
Österreichs ist bereits der Einsatz von E-Learning als ein Punkt verankert.
Die darin enthaltene Checkliste kann als Hilfsmittel bei der Neukonzeption
von E-Learning Angeboten - nicht nur für den österreichischen
Raum- dienen.
Das deutsche Akkreditierungssystem
Im Rahmen der Kultusministerkonferenz wurde in den Jahren 1989- 2004 der
institutionelle Rahmen der Akkreditierung definiert. Anders als in den
meisten europäischen Ländern üblich, entstand in Deutschland ein
zweistufiges System, bestehend aus dem Akkreditierungsrat und mehreren
Agenturen.
Der Akkreditierungsrat wurde 2005 in die "Stiftung zur Akkreditierung von
Studiengängen in Deutschland" umgewandelt und übernimmt im Wesentlichen die
folgenden vier Aufgaben:
- Akkreditierung von Agenturen auf Zeit (in der Regel für fünf Jahre),
die damit
das Recht erhalten, Studiengänge zu akkreditieren und das Siegel des
Akkreditierungsrats zu verleihen,
- Überwachung der Aufgabenerfüllung durch die Agenturen und deren
Reakkreditierung,
- Definition der Mindeststandards für Akkreditierungsverfahren,
- Überprüfung von Einsprüchen gegen Entscheidungen der Agenturen.
(Quelle
:
Beiträge der Hochschulforschung 3, 2005)
Eine
Übersicht über die verschiedenen
Akkreditierungsagenturen
erhalten Sie im Unterkapitel.
Weitere Informationen:
Rechtlicher Stellenwert der Akkreditierung
Dieser weist zwischen den Bundesländern deutliche Unterschiede auf.
Unterschieden wird zwischen
- Akkreditierung als Voraussetzung der staatlichen Genehmigung (z.B.
in Niedersachsen),
- Akkreditierung vor endgültiger Genehmigung nach einer Probephase (z.B.
in Bayern),
- nachlaufende Akkreditierung, zwingend verknüpft mit externer
Evaluierung (z.Bsp. in Baden- Württemberg).
E-Learning in der Akkreditierung
Das Projekt DLAE (Special Interest Group for Distance Learning
Accreditation in Europe) hat das Ziel, einen Entwurf für ein
europäisches Akkreditionssystem für E-Learning und Blended Learning Angebote
zu entwerfen. Dabei soll der Schwerpunkt auf die Qualität des pädagogischen
Designs der Lenrprogramme gelegt werden. Darin müssen beispielsweise Angaben
über die genutze Computerplattform und die verschiedenen Lehr- und Lernmodi
für die Präsenz- und Fernlernphasen gemacht werden. Wichtig wird sein, dass
verschiedene Lerngewohnheiten einer Gruppe unterstützt werden. Außerdem
sollten den Studierenden verschiedene Instrumente für eine problemlose
Orientierung in der Bildungseinrichtung (z.B. Support mit kurzen
Antwortzeiten) zur Verfügung gestellt werden. Ein
Dokument zur Akkreditierung von
Distance Learning Angeboten, das sowohl das Verfahren wie auch die
Kriterien im Einzelnen darlegt, findet sich auf der Webseite des
Pojekts.
Ein weiteres Programm speziell für die Akkreditierung von E-Learning
gestützten Studienprogrammen ist das
Akkreditierungsprogramm CEL
(Programme Accreditation for
Technology-enhanced Learning) der European Foundation for Management
Development. Es bietet die Möglichkeit zur Zertifizierung von E-Learning
gestützten Bildungsprogrammen in der Managmeentausbildung. Das
SCIL
ist für
die Umsetzung des Programms verantwortlich.