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Agenturen

Verantwortlich für das bundesdeutsche Akkreditierungsverfahren ist der Akkreditierungsrat. Dieser akkreditiert nur in Ausnahmefällen selbst Studiengänge. Vielmehr ist er dafür verantwortlich einzelnen Agenturen die Berechtigung zur Akkredition von Studiengängen zu verleihen.

Dem Akkreditierungsrat gehören seit Januar 2003 vier Hochschulvertreter/innen, vier Ländervertreter/innen und fünf Vertreter/innen der Berufspraxis, zwei von der HRK benannte Studierende sowie zwei von KMK und HRK benannte internationale Vertreter/innen an (Kultusministerkonferenz 2002).

Die Akkreditierungsagenturen haben teils eine regionale, teils eine fachspezifische Ausrichtung und weisen eine unterschiedliche Trägerschaft auf. Bislang sind vom Akkreditierungsrat folgende sieben Akkreditierungsagenturen akkreditiert worden (vgl. www.akkreditierungsrat.de):

  • die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEva) – eine gemeinsame Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen,
  • Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) – eine maßgeblich von den Spitzenverbänden der Wirtschaft getragene Stiftung,
  • Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften und der Informatik (ASII) – ein gemeinnütziger Verein, dem Fachhochschulen, Berufs- und Fachverbände sowie Wirtschaftsverbände angehören,
  • Akkreditierungsagentur für die Studiengänge Chemie, Biochemie und Chemieingenieurwesen an Universitäten und Fachhochschulen (A-CBC) – getragen von Berufs- und Fachverbänden, der Chemiewirtschaft und der IG BCE, 
  • Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN) – ein offener gemeinnütziger Verein,
  • Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V. (AHPGS) – ein von der Wissenschaft und von Berufs-, Fach- und Trägerverbänden getragener gemeinnütziger Verein,
  • Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) – ein von Hochschulen getragener gemeinnütziger Verein.

Eine Agentur die allein für die Akkreditierung von Fernlehr-Angeboten zuständig ist, ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Sie entscheidet über die Zulassung oder das Versagen der Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge. 

Letzte Änderung: 16.06.2008


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