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Agenturen
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Verantwortlich für das bundesdeutsche Akkreditierungsverfahren ist der Akkreditierungsrat. Dieser akkreditiert nur in Ausnahmefällen selbst Studiengänge. Vielmehr ist er dafür verantwortlich einzelnen Agenturen die Berechtigung zur Akkredition von Studiengängen zu verleihen.
Dem Akkreditierungsrat gehören seit Januar 2003 vier
Hochschulvertreter/innen, vier Ländervertreter/innen und fünf
Vertreter/innen der Berufspraxis, zwei von der HRK benannte Studierende
sowie zwei von KMK und HRK benannte internationale Vertreter/innen an
(Kultusministerkonferenz 2002).
Die Akkreditierungsagenturen haben teils eine regionale, teils eine
fachspezifische Ausrichtung und weisen eine unterschiedliche Trägerschaft
auf. Bislang sind vom Akkreditierungsrat folgende sieben
Akkreditierungsagenturen akkreditiert worden (vgl.
www.akkreditierungsrat.de):
- die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEva) –
eine gemeinsame Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen,
- Foundation for International Business Administration Accreditation
(FIBAA) – eine maßgeblich von den Spitzenverbänden der Wirtschaft getragene
Stiftung,
- Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften und
der Informatik (ASII) – ein gemeinnütziger Verein, dem Fachhochschulen,
Berufs- und Fachverbände sowie Wirtschaftsverbände angehören,
- Akkreditierungsagentur für die Studiengänge Chemie, Biochemie und
Chemieingenieurwesen an Universitäten und Fachhochschulen (A-CBC) –
getragen von Berufs- und Fachverbänden, der Chemiewirtschaft und der IG
BCE,
- Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut
(ACQUIN) – ein offener gemeinnütziger Verein,
- Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik,
Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V. (AHPGS) – ein von der
Wissenschaft und von Berufs-, Fach- und Trägerverbänden getragener
gemeinnütziger Verein,
- Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen
(AQAS) – ein von Hochschulen getragener gemeinnütziger Verein.
Eine Agentur die allein für die Akkreditierung von Fernlehr-Angeboten
zuständig ist, ist die
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
(ZFU). Sie
entscheidet über die Zulassung oder das Versagen der Zulassung aller
zulassungspflichtigen Fernlehrgänge.
Letzte Änderung:
16.06.2008
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