Jedes Verfahren ist sowohl für die Antrag stellende Hochschule wie auch für die Gutachtergruppen und die Mitglieder der Akkreditierungskommission zeitaufwändig. Begehungen eines Faches umfassen einschließlich der Vorgespräche allein vor Ort je Person zwei Arbeitstage, die Durchsicht der Unterlagen nicht eingerechnet.
Jedes Einzelverfahren ist mit erheblichen Kosten verbunden (in Höhe von
11 000 –15 000 €, Stand Januar 2005). Bei Paketlösungen je Studienangebot
entsprechend weniger. In einer großen Universität entstehen damit erhebliche
Kosten von mehreren hunderttausend Euro verteilt auf mehrere Jahre (Petzina, 2005).
Als Begründung für den Umstand, dass bisher nur 1/6 der angebotenen
Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditiert sind wird angeführt, dass für
die Antragsstellung und das Management der Prozesse sowohl bei den
Hochschulen als auch bei den Akkreditierungsagenturen nicht in ausreichendem
Maße Kapazitäten vorhanden sind (
Beiträge zur Hochschulentwicklung , 2005
).
Neben Aufwand, Kosten und Dauer des Akkreditierungsverfahrens ist ein
Kritikpunkt am deutschen Akkreditierungssystem, dass die externe
Akkreditierung über Agenturen der Autonomie der Hochschulen entgegenwirke.
Unter anderem spricht sich die Landesrektorenkonferenz NRW daher für ein
Verfahren aus, dass die Hochschulen selbst für die Qualitätssicherung
verantwortlich macht.
Der Akkreditierungsantrag
Folgende Fragen sind für die Gutachter und die
Akkreditierungskommission bei einer Erstakkreditierung
entscheidungsrelevant:
- Warum wird der Studiengang eingerichtet?
- Welche institutionellen Rahmenbedingungen sind gegeben?
- Welche Ziele hat der Studiengang?
- Welche Perspektiven eröffnet der Studiengang den Absolventinnen und
Absolventen?
- Wie werden diese Ziele im Studienprogramm umgesetzt?
- Sind die Modularisierung, die Beschreibung der Module sowie die
Zuordnung der Credits adäquat?
- Welche personellen und sächlichen Ressourcen stellt die Hochschule zur
Verfügung?
- Welche Verfahren zur Qualitätssicherung sind vorgesehen?
Der Antrag sollte 30 Seiten nicht überschreiten. Genauere Angaben finden
Sie auf den Seiten des Akkreditierungsrats:
http://www.akkreditierungsrat.de/
.
Folgende Kriterien sind laut Akkreditierungsrat mindestens für die
Akkreditierung von Studiengängen heranzuziehen:
- Anforderungen an die Qualität und Internationalität des Curriculums
unter Berücksichtigung von Studieninhalten, Studienverlauf und
Studienorganisation sowie Leistungsnachweisen, Prüfungsstruktur und
Prüfungsfächern, Modularisierung, Leistungspunktsystem und ECTS
- Berufsbefähigung der Absolventinnen und Absolventen aufgrund eines in
sich schlüssigen, im Hinblick auf das Ziel des Studiums und die
Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten plausiblen Studiengangkonzepts
- Abschätzung der absehbaren Entwicklungen in möglichen
Berufsfeldern
- personelles Potenzial der Hochschule bzw. der beteiligten Hochschulen
und ggf. anderer kooperierender Einrichtungen
- räumliche, apparative und sächliche Ausstattung
- bei Master-Studiengängen: erster berufsqualifizierender Abschluss und
ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen
- Übergangsmöglichkeiten zwischen herkömmlichen Diplom- und
Magister-Studiengängen und gestuften Studiengängen
(Quelle:
http://www.akkreditierungsrat.de/b_kriterien.htm)
Fortbildungen akkreditieren
Für (hochschulische) Fortbildungsangebote kann in Hessen eine
Online Akkreditierung
stattfinden. Dabei wird die
Qualität der Veranstaltung nicht vorab gesichert, sondern über die
Teilnehmerzufriedenheit erhoben. Die Akkreditierung erfolgt durch das
Institut für Qualitätsentwicklung (IQ).
Allgemeine Informationen:
- „Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor-
und Masterstudiengängen“ vom 10.10.2003 gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die
Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Zum
Dokument.