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Länderpolitik Italien
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Zentralstaatliche Normen und Richtlinien bestimmen die Initiativen im Bereich E-Learning in Italien. Zentrale Institutionen, die mir der Umsetzung von E-Learning in der höheren Bildung beauftragt sind, sind das Ministerium für Bildung, Universitäten und Forschung (MIUR) sowie die "Conferenza dei Rettori delle Università Italiane" (CRUI).
Die wesentlichen Gesetze, die bisher im Zusammenhang mit E-Learning erlassen
wurden, sind:
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Gesetz 19.11.1990, n. 341:
Das Gesetz erlaubt Hochschulen
die Einführung von Distance Learning.
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Erlass DPR 30.12.1995:
Durch das Gesetz erhielten die
Hochschulen die Möglichkeit, Konsortien und Zusammenschlüsse im Bereich
Distance Learning zu bilden.
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Erlass 17.04.2003
zu Telematischen Hochschulen: Darin werden
Akkreditierungsmaßstäbe und –prozeduren für Distance Learning-Kurse an
Hochschulen und privaten Institutionen festlegt.
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Um verschiedene Aktivitäten im Bereich E-Learning zu unterstützen, wurden an
einigen Hochschulen Supportcenter eingerichtet.
Aktivitäten:
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Campus One
: Im Auftrag
der CRUI wurde von 2001-2003 ein experimentelles Projekt durchgeführt, das
Bildung und Innovation unter Einsatz digitaler Medien stärken und
verbreiten sollte. In einer Studie der CRUI wurden insbesondere Blended
Learning Szenarien und Kompetenzentwicklungsmaßnahmen als zentral im
Bereich E-Learning der nächsten Jahre herausgestellt. Reinen
Onlineprogrammen wird weniger Bedeutung zugeschrieben.
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Osservatorio ANEE Studien
: Es
werden seit 2003 jährlich Studien veröffentlicht, die untersuchen, wie weit
sich E-Learning an Hochschulen durchgesetzt hat.
Letzte Änderung:
03.12.2007
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