Als Betreiber einer Homepage im Internet sollten Sie wissen, welche rechtlichen Hintergründe Sie zu beachten haben. Dazu gehören insbesondere Informationspflichten gegenüber dem Nutzer und datenschutzrechtliche Anforderungen.
Datenschutz
Wenn Sie personenbezogene Daten Ihrer wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter auf der Webseite Ihrer Hochschule zur Verfügung stellen
wollen, besteht gegebenenfalls ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats. Bei
Fotos von Personen – zum Beispiel Ihren Mitarbeitern – müssen Sie deren
Rechte am eigenen Bild beachten. Urheberrechtliche Fragen treten hinzu, wenn
Fotografien von professionellen Fotografen verwendet werden.
Hyperlinks
„Wer Webseiten ins Internet stellt, muß mit Verweisen rechnen und ist
grundsätzlich hiermit einverstanden.“, so urteilte das Oberlandesgericht
Düsseldorf bereits 1999. Auch bei so genannten „
deep linking
“
gilt: Wird ein Hyperlink zu einer Datei auf einer fremden Webseite mit einem
urheberrechtlich geschützten Werk gesetzt, wird dadurch nicht in das
Vervielfältigungsrecht an diesem Werk eingegriffen (BGH, Urteil vom 17. Juli
2003).
Wer dagegen Links auf strafbare Web-Angebote einrichtet, z.B. mit
rassistischen, verleumderischen oder pornographischen Inhalten, macht sich
in jedem Fall strafbar.
Impressum
Ein Impressum darf eigentlich auf keiner Homepage fehlen: Seit das "Gesetz
über den elektronischen Datenverkehr" 2002 in Kraft getreten ist, ist jeder
Anbieter einer Homepage, ob kommerziell oder privat, Teledienstleister, was
einige Informationspflichten mit sich bringt.
Im Impressum müssen Namen und Anschrift angegeben werden, bei
Personenvereinigungen oder Gruppen auch Namen und Anschrift der
vertretungsberechtigten Personen. Bei journalistischen Angeboten, die
periodisch erscheinen, muss – wie bei Printmedien auch – zusätzlich ein
presserechtlich Verantwortlicher genannt werden. Für ein Beispiel werfen Sie
einen Blick in das Impressum von e-teaching.org!
Rechtliche Hinweise
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (AZ: 312 O 85/98) hat das Landgericht Hamburg
entschieden, dass man durch externe Hyperlinks die Inhalte der verknüpften
Seite mit zu verantworten hat. Dies kann nur verhindert werden, indem Sie
sich ausdrücklich von verlinkten Inhalten distanzieren. Wenn Sie einen
entsprechenden Vermerk in Ihr Angebot einfügen, sind Sie also auf der
sicheren Seite.
Sie können außerdem in den rechtlichen Hinweisen die Nutzungsbedingungen
für die Webseite darstellen (mehr dazu im Bereich Transfer). Bei größeren
Projekten ist es zudem vielleicht sinnvoll, den Modus für die Benutzung
eigener Logos durch Dritte festzulegen. Unter Umständen sind Hinweise auf
die Rechte Dritter erforderlich.
Schutzmaßnahmen
Ihre im Internet veröffentlichten Publikationen, wie z. B. wissenschaftliche
Arbeiten, Lehr- und Kursmaterialien, sind urheberrechtlich geschützt. Um
einem Missbrauch, der u. a. in der nicht genehmigten Übernahme, Bearbeitung
und Vervielfältigung von Studienmaterial und Kursen liegen kann,
vorzubeugen, sind im digitalen Umfeld technische Vorkehrungen zu treffen.
Diese können in einem einfachen Schreib- und Kopierschutz liegen und bis zur
kontrollierten, d. h. anmeldepflichtigen Zugriffsberechtigung gehen.