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Lizenzmodelle

Wenn urheberrechtlich relevante Inhalte die geschützte Umgebung von Schule und Wissenschaft verlassen, ist es ratsam, sich im Vorfeld die Genehmigung des Rechteinhabers einzuholen. Ansonsten drohen Abmahnungen, Rechtsstreitigkeiten oder überraschende finanzielle Forderungen. Zugangsgesicherte, universitäre E-Learning-Angebote schützt noch der so genannte Wissenschaftsparagraf vor vielen urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen. Die Abgabepficht gegenüber den Verwertungsgesellschaften gilt aber trotzdem.
Rechtsinhaber kann entweder der Inhaber der Nutzungsrechte selbst sein oder eine Verwertungsgesellschaft. In Deutschland werden ein Großteil der Rechte von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen.

Soll die Zustimmung des Rechteinhabers bzw. der Erwerb einer entsprechenden Nutzungslizenz erfolgen, ist es hilfreich, wenn bereits Klarheit über die späteren Verwertungsmöglichkeiten besteht. Fremdautoren, Firmen, Werbeagenturen oder Verlage sind in der Regel eher geneigt, Materialien kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wenn diese 'nur' in einem Produkt genutzt werden, das in der Hochschullehre, nicht aber kommerziell verwertet werden soll.

Nutzungslizenz

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Sie fremdes Text und Bildmaterial verwenden, entweder, weil Sie das Recht hierzu beim Kauf der Software erworben haben oder weil die Rechteinhaber das Material zur freien Verfügung anbieten.

Bilder und Grafiken
Im Rahmen der Software-Lizenzverträge können Sie die mit üblichen Softwareprogrammen wie MS-Office oder Corel Draw (Steckbrief) mitgelieferten Grafik- und Bilddateien verwenden.

Ähnlich der Freeware oder Open Source bei Computerprogrammen gibt es zudem auch bei anderen Werken Urheber, die auf ihre Rechte verzichten. Insbesondere mit der Verbreitung so genannter Web 2.0-Werkzeuge verbreiten sich auch alternative Lizenzformen wie die Creative Commen Licence (CC). Mehr zu alternativen Lizenzmodellen erfahren Sie in der Vertiefung zu Open Access.

Eine Liste mit Materialdatenbanken, die online freie Bilder, Audio, Video und Lernmaterialien zur Verfügung stellen, finden Sie im Portal im Bereich Materialien

Sonderfall Logos und Markennamen

Achtung: Bei der Verwendung von Logos und Markennamen gilt das Markenrecht. Viele Firmen knüpfen die Verwendung ihrer Produktlogos an spezielle Auflagen.

Aufwändig produzierte Lehrmaterialien und Lernsoftware sollten hochschulübergreifend genutzt und stetig weiterentwickelt werden. Je nach Verwertungsinteresse kommen unterschiedliche Lizenzmodelle in Frage . Neben einer kommerzielle Verwertung durch Verlage, Ausgründungen oder Eigenverwertung ist auch eine freie Verwertung unter einer Open Content oder Open Source Lizenz denkbar. Als weitere Option kommt eine gemischte Verwertung in Frage, die die Bedingungen zur Verwendung der Multimediaproduktion nach Nutzergruppen differenziert.

Open Content/Open Access
Die Open Access Bewegung zielt auf die freie Verfügbarkeit wissenschaftlicher Informationen - in der Regel Publikationen - im Internet ab.

Kommerzielle Nutzung
Bei einer kommerziellen Verwertung durch einen Dritten werden Ihre Rechte durch den geschlossenen Vertrag geregelt. Hierbei sollten Sie unbedingt juristische Hilfe in Erwägung ziehen. Gleiches gilt für die vertragliche Absicherung von Ausgründungen oder Eigenverwertungen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Thema Rechtsb eratung.

Letzte Änderung: 05.03.2008


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