Wenn urheberrechtlich relevante Inhalte die geschützte Umgebung von Schule und Wissenschaft verlassen, ist es ratsam, sich im Vorfeld die Genehmigung des Rechteinhabers einzuholen. Ansonsten drohen Abmahnungen, Rechtsstreitigkeiten oder überraschende finanzielle Forderungen. Zugangsgesicherte, universitäre E-Learning-Angebote schützt noch der so genannte Wissenschaftsparagraf vor vielen urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen. Die Abgabepficht gegenüber den Verwertungsgesellschaften gilt aber trotzdem.
Rechtsinhaber kann entweder der Inhaber der Nutzungsrechte selbst sein oder
eine Verwertungsgesellschaft. In Deutschland werden ein Großteil der Rechte
von
Verwertungsgesellschaften
wahrgenommen.
Soll die Zustimmung des Rechteinhabers bzw. der Erwerb einer entsprechenden
Nutzungslizenz erfolgen, ist es hilfreich, wenn bereits Klarheit über die
späteren Verwertungsmöglichkeiten besteht. Fremdautoren, Firmen,
Werbeagenturen oder Verlage sind in der Regel eher geneigt, Materialien
kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wenn diese 'nur' in einem Produkt
genutzt werden, das in der Hochschullehre, nicht aber kommerziell verwertet
werden soll.
Nutzungslizenz
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Sie fremdes Text und
Bildmaterial verwenden, entweder, weil Sie das Recht hierzu beim Kauf der
Software erworben haben oder weil die Rechteinhaber das Material zur freien
Verfügung anbieten.
Bilder und Grafiken
Im Rahmen der Software-Lizenzverträge können Sie die mit üblichen
Softwareprogrammen wie MS-Office oder Corel Draw (Steckbrief) mitgelieferten
Grafik- und Bilddateien verwenden.
Ähnlich der Freeware oder Open Source bei Computerprogrammen gibt es zudem
auch bei anderen Werken Urheber, die auf ihre Rechte verzichten.
Insbesondere mit der Verbreitung so genannter Web 2.0-Werkzeuge verbreiten
sich auch alternative Lizenzformen wie die Creative Commen Licence (CC).
Mehr zu alternativen Lizenzmodellen erfahren Sie in der
Vertiefung zu
Open Access.
Eine Liste mit Materialdatenbanken, die online freie Bilder, Audio, Video
und Lernmaterialien zur Verfügung stellen, finden Sie im Portal im Bereich
Materialien.
Sonderfall Logos und Markennamen
Achtung: Bei der Verwendung von Logos und Markennamen gilt das Markenrecht.
Viele Firmen knüpfen die Verwendung ihrer Produktlogos an spezielle
Auflagen.
Aufwändig produzierte Lehrmaterialien und Lernsoftware sollten
hochschulübergreifend genutzt und stetig weiterentwickelt werden. Je nach
Verwertungsinteresse kommen unterschiedliche Lizenzmodelle in Frage
.
Neben einer kommerzielle Verwertung
durch Verlage, Ausgründungen oder Eigenverwertung ist auch eine freie
Verwertung unter einer Open Content oder Open Source Lizenz denkbar. Als
weitere Option kommt eine gemischte Verwertung in Frage, die die Bedingungen
zur Verwendung der Multimediaproduktion nach Nutzergruppen
differenziert.
Open Content/Open Access
Die
Open Access Bewegung
zielt auf die freie
Verfügbarkeit wissenschaftlicher Informationen - in der Regel Publikationen
- im Internet ab.
Kommerzielle Nutzung
Bei einer kommerziellen Verwertung durch einen Dritten werden Ihre Rechte
durch den geschlossenen Vertrag geregelt. Hierbei sollten Sie unbedingt
juristische Hilfe in Erwägung ziehen. Gleiches gilt für die vertragliche
Absicherung von Ausgründungen oder Eigenverwertungen. Weitere Informationen
finden Sie auf den Seiten zum Thema
Rechtsb
eratung.