Im Rahmen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung hat jede Person das Recht über die Preisgabe und Verwendung ihrer personengebundenen Daten zu bestimmen. Personengebundene Daten sind Angaben über bestimmte (z. B. Name) oder bestimmbare (z. B. Kontonummer) natürliche Personen. Im Zuge der rasch fortschreitenden technischen Entwicklung im Bereich elektronischer Datenverarbeitung, die es erlaubt, sehr große Datenbestände schnell und kostengünstig zu speichern, zu verarbeiten und abzurufen, hat das Thema Datenschutz eine neue Bedeutung gewonnen.
Der Begriff Datenschutz umfasst alle technischen, organisatorischen und
rechtlichen Maßnahmen, die dazu dienen, das Grundrecht der informationellen
Selbstbestimmung als Freiheitsrecht des Bürgers zu sichern. Dabei sind
folgende Grundsätze zu beachten:
- Datensparsamkeit (nur zwingend erforderliche Daten dürfen verarbeitet
werden),
- Vertraulichkeit (keine Weitergabe der Daten an Unbefugte; kein Zugriff
auf die Daten durch Unbefugte),
- Datenintegrität (keine Manipulation und kein Löschen der Daten, auch
nicht durch technische Störungen),
- Verfügbarkeit (Daten müssen abrufbereit sein, insbesondere auch für die
betreffende Person selbst).
Viele Hochschulen verfügen über Datenschutzbeauftragte, die Sie über die für
Sie geltenden Regelungen informieren können. Auch wenn das Thema Datenschutz
nicht zu Ihrem expliziten Aufgabenbereich gehört, wie dies z. B. bei
Systemadministratoren der Fall ist, sind Sie in Ihrem Verantwortungsbereich
für die Einhaltung der geltenden Regelungen verantwortlich. An dieser Stelle
möchten wir Ihnen einen Überblick über grundlegende technische Möglichkeiten
zum Datenschutz geben, die Sie mit vertretbarem Aufwand in Ihren
Arbeitsalltag integrieren können.
Anonymisierung / Pseudonymisierung
Ein Weg, datenschutzrechtliche Probleme zu vermeiden, ist die Anonymisierung
der Daten. Bei der Anonymisierung werden die Daten so verändert, dass es
nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist, aus den
Daten auf eine bestimmte Person zu schließen. Dazu müssen nicht nur Namen
gelöscht werden, sondern auch alle anderen Informationen, die die
Identifizierung einer Person ermöglichen (z. B. „der 1986 an die Universität
Musterstadt berufene Professor der Psychologie“).
Die Pseudonymisierung ist eine Vorstufe zur Anonymisierung. Dabei wird
anstelle der Identifizierungsmerkmale ein Zuordnungsmerkmal (Pseudonym)
verwendet. Die Pseudonymisierung ist einerseits praktisch, da sie eine
Zusammenführung der zu einem Pseudonym gehörenden Daten erlaubt.
Andererseits besteht die Gefahr, dass durch die Enttarnung des Pseudonyms
sämtliche Daten einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
Datenschutzfreundliche Software
Transparente Software, deren
Quellcode
öffentlich zugänglich ist und die somit unabhängigen Prüfungen
bezüglich ihrer Sicherheit unterzogen werden kann, gilt als
datenschutzfreundlich (siehe z. B.
Datenschutzbeauftragte des Bundes und der
Länder). In diesem Zusammenhang sind insbesondere so genannte
Open Source
-Produkte zu nennen, deren Sicherheitslücken in der Regel
besser eingeschätzt und schneller geschlossen werden können als die
kommerzieller Programme.
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