Ausschreibung: BMBF fördert Projekte im Bereich „Künstliche Intelligenz“

06.09.2018 | Ausschreibung

Im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2019 unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Vertreter/innen bundesweiter Projekte zum Thema „Künstliche Intelligenz“. Die Frist für die Einreichung einer Projektskizze endet am 1. Oktober 2018 um 12 Uhr.

Auszug aus der Bekanntmachung "Richtlinie zur Förderung von Projekten im Wissenschaftsjahr 2019; Bundesanzeiger vom 31.08.2018":

Eine zentrale Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Wissenschaftskommunikation sind die Wissenschaftsjahre. Diese richtet das Ministerium seit dem Jahr 2000 gemeinsam mit Wissenschaft im Dialog (WiD) aus. Im jährlichen Wechsel widmen sich die Wissenschaftsjahre gesellschaftsrelevanten Zukunftsthemen aus Wissenschaft und Forschung. In den Wissenschaftsjahren engagieren sich Wissenschafts-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Medien.

Die Frage nach Reichweite und Tiefe der Veränderungen durch Künstliche Intelligenz steht im Mittelpunkt der Aktivitäten des Wissenschaftsjahres 2019. Künstliche Intelligenz ist eine der zentralen Zukunftstechnologien im Bereich der Digitalisierung. Die Bedeutung der Künstlichen Intelligenz für die Zukunft unserer Gesellschaft ist groß. Daher gilt es, das Verständnis über Künstliche Intelligenz in der Gesellschaft zu stärken sowie Chancen und Nutzen, ebenso wie Gefahren für unser Zusammenleben, unsere Werte und für die Selbstbestimmung des Einzelnen gesamtgesellschaftlich zu diskutieren.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die sich entweder mit Themen und Aspekten aus den fünf Handlungsfeldern des Wissenschaftsjahres 2019 befassen oder sich verwandten Aspekten der Künstlichen Intelligenz widmen. Gefördert werden kann ein breites Spektrum von Vermittlungs-, Informations- und/oder Partizipationsformaten. Dazu zählen u. a. -partizipatorische, dialog- und beteiligungsfördernde Formate (Dialogveranstaltungen, Workshops, Science Shops, ¬partizipative Projekte, Labs, Reallabore etc.), edukative Wissensvermittlungsformate (Ausstellungen, Mitmachaktionen, Lernmaterialien, „Serious Games“ etc.), interdisziplinäre gegebenenfalls im Verbund umzusetzende Vermittlungsformate sowie niedrigschwellige, popularisierende Formate, die auch wissenschaftsferne Zielgruppen adressieren (Wettbewerbe, Festivals, Public Screenings etc.).

Besonders gefördert werden Vorhaben, die aus methodischer Sicht innovative und neue Wege in der Wissenschaftskommunikation beschreiten und Pilotcharakter haben. Förderfähig sind nur solche Vorhaben, die eine überregionale bzw. bundesweite Ausstrahlung haben bzw. übertragbar und/oder nachhaltig sind.

Es werden Vorhaben mit Fragestellungen aus allen wissenschaftlichen Disziplinen sowie mit inter- und transdisziplinären Schwerpunkten berücksichtigt. Die zu fördernden Vorhaben dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben und müssen ausdrücklich für das Wissenschaftsjahr 2019 entwickelt worden sein. Ziel der Vorhaben muss es sein, die Inhalte des Wissenschaftsjahres auf eine für die ausgewiesenen Zielgruppen verständliche Art und Weise darzustellen und das Interesse der Menschen für aktuelle Forschungsinhalte, insbesondere das Themenfeld Künstliche Intelligenz zu wecken.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen und vergleichbare Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nicht staatliche Organisationen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) mit satzungsgemäßen Schwerpunkten in der Wissensvermittlung, Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden) sowie Unternehmen der ¬gewerblichen Wirtschaft mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt auf Forschung, Wissenschaftskommunikation oder Bildung für nachhaltige Entwicklung. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (sonstige oben angegebene Zuwendungsempfänger) in Deutschland verlangt. Eine ¬interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich. Die Förderinteressierten sollten die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  • Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben und nachweisbare Kenntnisse über die Themen des Wissenschaftsjahres 2019
  • Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens;
  • Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben;
  • kein Ausschluss der Vorschrift des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Gesellschaftsvertrag und in etwaigen Geschäftsführerverträgen.

Forschungseinrichtungen, die vom Bund und/oder den Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1 ff.); insbesondere Abschnitt 2.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

Weitere Informationen:

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Forschung und Innovation, Aus- und Weiterbildung usw.
Fördergebiet: Bund
Antragsberechtigte: Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen und vergleichbare Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen mit satzungsgemäßen Schwerpunkten in der Wissensvermittlung, Kommunen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die einen Schwerpunkt auf Forschung, Wissenschaftskommunikation oder Bildung für nachhaltige Entwicklung legen.
Voraussetzungen: Die Vorhaben müssen ausdrücklich für das Wissenschaftsjahr 2019 entwickelt werden.
Art und Höhe der Förderung: Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 20 000 Euro bis 150 000 Euro gefördert werden. Je nach Qualität und Umfang der Vorhaben können in Ausnahmefällen auch höhere Zuwendungen gewährt werden.
Geltungsdauer: Das Wissenschaftsjahr 2019 startet am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2019.

Detailliertere Informationen zum Thema "Wissenschaftsjahr" finden Sie auf www.wissenschaftsjahr.de. Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie der BMBF-Webseite

Gepostet von: embak
Kategorie: Ausschreibung