Ausschreibung: Bremer Hochschulpreis für ausgezeichnete Lehre

24.06.2022 | Ausschreibung

Zum zweiten Mal vergibt das Land Bremen den Bremer Hochschulpreis für ausgezeichnete Lehre. Der Preis soll die herausragende Bedeutung der Hochschullehre sichtbar machen und einen Anreiz schaffen, sich in diesem Bereich noch stärker zu engagieren und zu fördern. Beworben werden kann sich bis zum 06.07.2022.

Die Qualität der Lehre ist ein zentrales Merkmal von Spitzenhochschulen. Der Preis wird für herausragende und innovative Leistungen in Lehre, Prüfung, Beratung und Betreuung von Studierenden an einer bremischen Hochschule verliehen. Insgesamt ist er mit 40.000 Euro dotiert. Das Land Bremen stellt einen 1. Preis mit 25.000 Euro Preisgeld und einen 2. Preis mit 15.000 Euro Preisgeld zur Verfügung. Die Auszeichnung wird alle zwei Jahre vergeben.

Wer kann sich bewerben?

Die Ausschreibung für den 1. Preis richtet sich ausschließlich an Arbeitsgruppen bzw. Organisationseinheiten der vier staatlichen bremischen Hochschulen. Die Ausschreibung für den 2. Preis richtet sich ausschließlich an Lehrende der vier staatlichen bremischen Hochschulen als Einzelpersonen gemäß § 5 BremHG. Die Lehrpreisträger/innen können die Preisgelder für dienstliche Zwecke frei verwenden.

Wie läuft die Entscheidungsfindung ab?

Die Arbeitsgruppe bzw. Organisationseinheiten oder Einzelpersonen bewerben sich selbst direkt bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen. Bei der Einreichung der Antragsunterlagen ist anzugeben, ob es sich um eine Einzel- oder eine Arbeitsgruppenbewerbung handelt. Eine Vorauswahl der Anträge durch die jeweilige Hochschulleitung ist nicht vorgesehen. Die Anträge inkl. aller Unterlagen sind bis zum 06.07.2022 ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse einzureichen: landeslehrpreis-bremenswh.bremen.de

Die eingereichten Anträge werden durch die von der Senatorin für Wissenschaft und Häfen eingesetzte Jury geprüft und bewertet. Die Jury besteht aus den jeweiligen Hochschulleitungen und Studierenden der Hochschulen in Bremen und Bremerhaven, externen Gutachter*innen sowie einer Vertretung der Senatorin für Wissenschaft und Häfen. Aktive Jurymitglieder dürfen sich nicht für den Bremer Hochschullehrpreis bewerben. Ehemalige Jurymitglieder dürfen sich nach dem Tag des Ausscheidens aus dem Gremium zwei Jahre lang nicht für den Hochschulpreis bewerben.

Weitere Informationen zur Ausschreibung auf der Website der Universität Bremen.

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Gepostet von: jbeck
Kategorie: Ausschreibung