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An aufwändigen multimedialen Bildungsprodukten sind zum Teil mehrere Hochschulen, externe Firmen, Screendesigner, Programmierer oder Autoren für ausgewählte Fachinhalte beteiligt. In einem solchen Entwicklerteam gilt generell jeder als Urheber, der schöpferisch tätig wird. Werden keine vertraglichen Vorkehrungen getroffen, bestehen bei der Nutzung der Projektergebnisse zwei Varianten:
Es ist offensichtlich, dass dieses Vorgehen insbesondere bei großen Entwicklerteams nicht praktikabel ist. Um bei der Verwendung der Projektergebnisse entscheidungs- und handlungsfähig zu sein, ist eine vertragliche Regelung nötig. In den Vertiefungen stellen wir dar, wie Sie mit Kooperationspartnern, Dienstleistern, Studierenden und Hochschulmitarbeitern vertragliche Vereinbarungen treffen können.
e-teaching.org (2015). Rollen. Zuletzt geändert am 08.04.2015. Leibniz-Institut für Wissensmedien: https://www.e-teaching.org/projekt/rechte/hochschulmitglieder-als-urheber/index_html. Zugriff am 14.04.2021