Kleine Fächer

Mit dem Begriff „Fach“ ist im deutschen Hochschul- und Wissenschaftskontext (in Abgrenzung zu nicht-selbstständigen Teildisziplinen) ein eigenständiger Wissenschaftszweig an einer deutschen Hochschule gemeint, der über eine nationale oder internationale Fachgesellschaft, einschlägige Publikationsorgane, eigene unbefristete Professuren sowie eigene Studiengänge/-schwerpunkte verfügt. Entsprechend der Definiton der Arbeitsstelle Kleine Fächer sind kleine Fächer im Gegensatz zu großen und mittelgroßen Fächern mit nicht mehr als drei unbefristeten Professuren je Universitätsstandort vertreten, wobei bis zu zwei Ausnahmen deutschlandweit erlaubt sind. Als kleines Fach berücksichtigt werden dabei nur Fächer an staatlichen Universitäten.