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Textelemente
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Der Einsatz verschiedener Textelemente dient dazu, inhaltliche Strukturen des Textes sichtbar zu machen. Sie sind ein Mittel, Lehrtexte zu strukturieren und übersichtlich zu gestalten. Textelemente wie Überschriften, und Aufzählungen lockern den Textfluss auf und erlauben eine rasche Erfassung zentraler Inhalte.
| Bei der Formatierung von Überschriften sollten Sie unbedingt ein
einheitliches Layout verwenden. Die verschiedenen Überschriftenebenen
müssen klar unterschieden werden können. Im Sinne der Übersicht sollten
Sie allzu tiefe Verschachtelungen vermeiden. Wenn Sie ein
Textverarbeitungsprogramm benutzen, helfen Ihnen Formatvorlagen, um eine
konsistente Textgestaltung zu gewährleisten.
Die inhaltliche Organisation eines Textes hat Auswirkungen auf die
Konstruktion einer kohärenten Wissensstruktur und ist von zentraler
Bedeutung für die Verständlichkeit von Lehrmaterialien.
Überschriften
Eine gelungene Überschrift animiert zum Weiterlesen und gibt eine
Orientierung über den Inhalt. Überschriften sollten möglichst
unmissverständlich formuliert werden und mit der Kernaussage des Textes
übereinstimmen. Insbesondere für Überschriften ist wichtig, dass die
Aussage beim "Überfliegen" erfasst werden kann (Lackerbauer, 2003).
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Aufzählungen
Aufzählungen sind insbesondere für Online-Texte ein beliebtes
Gestaltungsmittel. Beachten Sie jedoch folgende typographische und
strukturelle Regeln (Lackerbauer, 2003):
- Verwenden Sie nur eine Art von Aufzählungszeichen
- Richten Sie Aufzählungszeichen bündig unter dem Absatz aus
- Achten Sie auf eine ungefähr gleiche Länge und gleichen Satzbau der
einzelnen Aufzählungspunkte
- Ihre Aufzählung sollte nicht weniger als 3 und nicht mehr als 7 Punkte
beinhalten
- Eine ungerade Anzahl von Aufzählungspunkten ist besser zu lesen als
eine gerade Anzahl.
Bei unterschiedlichen Hierarchien innerhalb von Aufzählungen muss das
Gewicht des verwendeten Aufzählungszeichens dem Stellenwert entsprechen.
Eine Nummerierung sollten Sie nur verwenden, wenn genau diese Reihenfolge
notwendig ist.
Letzte Änderung:
17.02.2006
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