Sofern mehrere Hochschulen oder mehrere Lehrstühle am Projekt beteiligt sind, raten wir dazu, einen Kooperationsvertrag abzuschließen. So stellen Sie die Weichen für eine spätere Nutzung und Verwertung der Projektergebnisse.
Ein Kooperationsvertrag sollte festschreiben, wer - gegebenenfalls
treuhänderisch - die Rechte an der Entwicklung erlangen soll und wie die
Entwicklung später verwertet, aktualisiert, weiterentwickelt und genutzt
werden kann.
Sich schon zu Projektbeginn mit der späteren Verwertung der
Projektergebnisse zu befassen ist auch mit Blick auf den Erwerb von
Fremdrechten ohnehin sinnvoll: Diese können so passgenau auf die späteren
Bedürfnisse (und nicht auf Vorrat) eingeholt werden.
Bestandteile eines Kooperationsvertrags sind in der Regel:
- Präambel,
- Vertragsgegenstand,
- Entwicklung, Marketing, Wartung und Schulung,
- Eigentum an Rechten,
- Verteilung von Erlösen,
- Grundsätze der Kooperation,
- Vertragsdauer und Kündigung sowie
- allgemeine Bedingungen.
Allegmeine Informationen zu möglichen
Kooperationsformen im Kontext von E-Learning und E-Teaching Angeboten
erfahren Sie im Kapitel zu Geschäftsmodellen.