Prüfung

Prüfungen im Hochschulkontext stellen eine Stichprobe dessen dar, was Studierende können bzw. in einer Lehrveranstaltung gelernt haben. Aus juristischer Perspektive (Niehues et al., 2014, S. 26, Escher-Weingart, 2021) werden Prüfungen als „Nachweis erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten“ verstanden. Verbunden mit der Leistungsabfrage in Prüfungen ist die Möglichkeit des Nicht-Bestehens. Von einer Prüfung kann immer dann gesprochen werden, wenn das (ggf. wiederholte) Nicht-Bestehen einer Leistungsabfrage den Studienabschluss des betreffenden Studierenden verhindert. Eine Prüfung hat daher – im Gegensatz zu diagnostischen und lehr-und lernbegleitenden Tests – Rechtsfolgen, da sie in die Berufsfreiheit eingreifen kann (Niehues et al., 2014). 

Mehr Informationen zur Begriffsdefinition und zu den verschiedenen Prüfungsformen finden Sie auf der Portalseite Prüfungen und Tests - Grundlagen.