Prüfungen und Tests – Grundlagen

In der Hochschullehre kommen sowohl Prüfungen als auch Tests bei der Leistungsbeurteilung zum Einsatz. Die Nutzung digitaler Medien kann dabei je nach gewählter Prüfungs- bzw. Testform verschiedene Vor- und Nachteile für Lehrende und Studierende mit sich bringen. Und auch der gezielte Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) eröffnet Möglichkeiten, stellt jedoch die Hochschulen gleichzeitig vor Herausforderungen.

Prüfungen und Tests stellen eine Stichprobe dessen dar, was Studierende können bzw. in einer Lehrveranstaltung gelernt haben. Anhand dieser punktuellen Leistung wird eingeschätzt, ob und in welchem Umfang die Lernziele, d. h. vorab definierte Studienziele, erreicht wurden. Die Prüfung bzw. der Test ist dabei immer die Leistungsabfrage eines bestimmten Studierenden, dessen individuelle Kompetenzen abgefragt werden (Escher-Weingart, 2021) bzw. dessen Performanz gemessen wird (zur Kompetenz-Performanz-Problematik siehe auch Walzik, 2012). 

Begriffliche Abgrenzung: Prüfung und Test

Die Begriffe „Prüfung“ und „Test“ werden umgangssprachlich häufig ähnlich bzw. synonym verwendet, während die Begriffe auf rechtlicher Ebene eindeutig unterschieden werden. Aus juristischer Perspektive (Fischer, Jeremias & Dieterich, 2022; Escher-Weingart, 2021) werden „Prüfungen“ verstanden als „Nachweis erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten“. Verbunden mit der Leistungsabfrage in Prüfungen ist die Möglichkeit des Nicht-Bestehens. Von einer Prüfung kann immer dann gesprochen werden, wenn das (ggf. wiederholte) Nicht-Bestehen einer Leistungsabfrage den Studienabschluss des betreffenden Studierenden verhindert. Bei Prüfungen, die Rechtsfolgen haben, die die Berufsfreiheit beeinflussen (Fischer et al., 2022), sind daher die grundgesetzlichen Bedingungen der Chancengleichheit einzuhalten. . Bei Prüfungen sind daher Aspekte wie Prüfungsgerechtigkeit in Form von Chancengleichheit grundsätzlich zu berücksichtigen (z. B. Escher-Weingart, 2021). 

Tests hingegen werden an Hochschulen oftmals diagnostisch oder lehr- und lernbegleitend (formativ) eingesetzt und zielen auf die Ermittlung des Lern- und Wissensstandes sowie auf die Unterstützung des Lehr- und Lernprozesses ab. Da sie in diesen Fällen keine Rechtsfolgen haben, sind meist keine prüfungsrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Aspekte können formative Tests und unbenotete Übungen entweder mit der Möglichkeit zu einer mehrfachen oder auch nur zur einmaligen Bearbeitung angeboten werden.

Übersicht unterschiedlicher Prüfungs- und Testformen

Prüfungen und prüfungsähnliche (lernbegleitende, nicht notenrelevante) Tests lassen sich anhand unterschiedlicher Merkmale charakterisieren. Die Portalseite Merkmale von Prüfungen und Tests stellt zentrale Merkmale vor.

Darüber hinaus werden in diesem Portalbereich Prüfungsformen sowie prüfungsähnliche Tests ausführlicher dargestellt, welche in der Hochschullehre besonders häufig eingesetzt werden:

Weitere genannte Prüfungsformen und Testformate sind:

  • Hausarbeiten
  • Take-Home-Prüfungen
  • Zeitdruck-Prüfungen (ohne Aufsicht)
  • Upload-Prüfungen (mit/ohne Aufsicht)
  • Scan-Klausuren

Die Themen Prüfungsdidaktik sowie Technik und Organisation sind für alle Prüfungsformen relevant und werden im Portal gesondert vorgestellt. Spezifische Aspekte werden direkt unter den jeweiligen Prüfungsformen behandelt.

Die bereits genannten Prüfungsformen sind typisch für die Hochschullehre, stellen aber letztlich nur einen kleinen Ausschnitt möglicher Prüfungsaktivitäten dar. Anne Jantos gibt in ihrem „Blended Assessment Cube“ (Abb. 1) einen Eindruck von der Vielfalt analoger und digital gestützter Prüfungen und Tests, die im Sinne einer kompetenzorientierten Lehre auch gut kombiniert werden können.

 Die Grafik sortiert in einem 3D-Koordinationssystem die verschiedenen Prüfungs- und Testformen anhand der drei Dimensionen „Personal“ (Individual – Group), „Physical“ (Face-to-face – Virtual) und „Assessment Form“ (Formativ – Summativ) ein.
Abb. 1: Blended Assessment Cube (CC BY SA, Anne Jantos 2024)

Vorteile digitaler Prüfungen und Tests

Der Einsatz digitaler Medien beim Prüfen und Testen in der Hochschullehre kann abhängig von der Prüfungs- bzw. Testform verschiedene Vorteile für Lehrende und Studierende mit sich bringen, etwa im Bereich der Aufgabenstellung, der Korrektur, des Feedbacks oder der Evaluation. Ob die möglichen Vorteile ausgespielt werden können, hängt jedoch – zumindest bei Prüfungen – von rechtlichen und organisatorischen Bestimmungen der Hochschule ab.

Digitale Prüfungen und Tests ermöglichen neue kreative und interaktive Arten des Prüfens:

  • Vielfalt an Aufgabentypen: Durch den Einsatz von Prüfungssoftware lassen sich viele verschiedene Aufgabentypen umsetzen. Die Bandbreite reicht dabei von Multiple-Choice-, Zuordnungs- und Anordnungsaufgaben per Drag & Drop über offene Aufgaben ohne vordefinierte Antwortmöglichkeiten bis hin zu Diagnoseübungen an virtuellen Patientinnen und Patienten. Es lassen sich eine Vielzahl an unterschiedlichen Medien (Bilder, Audio, Video, Animationen) einbinden, wodurch im Vergleich zu klassischen, nicht-digitalen Prüfungsformen neue Aufgabentypen und damit neue Formen der Kompetenzmessung möglich sind. In manchen Aufgabetypen können z. B. Zufallsvariablen verwendet werden, so dass die Prüfungsteilnehmenden bei Software-Programmieraufgaben oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgaben bei einheitlicher Aufgabenstellung jeweils mit unterschiedlichen Werten arbeiten müssen. Dies kann ein effektives Instrument gegen Täuschungs-Versuche sein.
  • Fragenpool bzw. Aufgaben-Repository: Einmal entwickelte Aufgaben können in einem Fragenpool bzw. Aufgaben-Repository gesammelt, verwaltet und dann wiederverwendet werden. So lassen sich Prüfungen und Tests individuell oder zufallsgesteuert aus einem größeren Fragenpool zusammenstellen. Fragenpools bzw. Aufgaben-Repositorys können auch gemeinsam durch mehrere Lehrende erstellt und genutzt werden.
  • Einbindung von Drittapplikationen bzw. Resource-Rich-Assessment: In digitale Prüfungen lassen sich Drittapplikationen, wie z. B. Statistiksoftware, integrieren, um die Kompetenzorientierung durch Erhöhung der Realitätsnähe der Prüfung zu erhöhen, da so auch die später im Berufsleben verwendete Software zum Einsatz kommen kann (Halbherr, 2020). Diese Art der Prüfung wird oftmals als Kombination aus schriftlicher und praktischer Prüfung durchgeführt.

Digitale Prüfungen können zu einer besseren Qualität der Prüfung beitragen:

  • Assessment Analytics: Digitale Prüfungen ermöglichen erweiterte Formen der Evaluation, die die Qualität der Prüfung verbessern können. Assessment Analytics kann dabei auf unterschiedlichen Ebenen eingesetzt werden: Kohorte, Individuum, gesamte Prüfung, einzelner Themenbereich innerhalb einer Prüfung, Aufgabe (Item) und Teilantworten. Mit Hilfe von Assessment Analytics können weitreichende Erkenntnisse u. a. über die Qualität von Prüfungsfragen oder den Prüfungsverlauf gewonnen werden. Abhängig vom eingesetzten Prüfungssystem stehen dabei Funktionen in unterschiedlichem Umfang zur Verfügung. So können die teils automatisch angebotenen Statistiken der Prüfungssysteme Aufschluss darüber geben, bei welchen Prüfungsteilen es häufig Probleme gibt, wie lange die Bearbeitung einzelner Fragen gedauert hat, welche Fragen (verhältnismäßig) leicht oder schwierig waren, aber auch ob unterschiedliche Korrigierende häufig zu unterschiedlichen Bewertungen kommen.

Digitale Prüfungen können schlankere bzw. schnellere Workflows ermöglichen:

  • Zeitliche Flexibilität: Prüfende erhalten durch digitale Prüfungen – sofern keine Fristen von Seiten des unterstützenden E-Assessment-Teams vorgegeben sind – mehr Zeit für die Erstellung von Aufgaben, da langfristige Prozesse zur Erstellung von Papierversionen entfallen. Dadurch können Prüfungen auch (ungeplante) Entwicklungen in den letzten Phasen einer Lehrveranstaltung berücksichtigen, z. B. wenn Lerninhalte aufgrund entfallener Veranstaltungstermine nicht ausführlich bearbeitet werden konnten oder Beispiele aus dem aktuellen Zeitgeschehen spontan in die Lehrveranstaltung eingebunden wurden und in der Prüfung abgefragt werden sollen.
  • Ressourcenoptimierung: Digitale Prüfungen können ökonomisch sparsamer gestaltet werden, indem das Ausdrucken von Aufgaben (gerade bei hohen Absenzquoten) entfällt oder – bei Prüfungen in Distanz – keine hochschuleigenen Räume benötigt werden und das Aufsichtspersonal nicht anreisen muss. 
  • Skalierbarkeit: Digitale Prüfungen können einfacher für größere Kohorten skalieren, wenn Raumbuchungen durch Distanzprüfungen nicht benötigt werden oder der Ausdruck von Papierklausuren entfällt.
  • Reduzierter Korrekturaufwand: Der Korrekturaufwand kann mitunter deutlich reduziert oder beschleunigt werden, z. B. durch parallele Korrektur mehrerer Prüfender in einem Dokument, digitale Vorkorrekturen oder Textmusterabgleiche sowie automatische Plagiatsüberprüfung. Die Verteilung der Prüfungen an Korrigierende kann digital schneller und flexibler (aufgabenweise) gehandhabt werden.
  • Bessere Lesbarkeit: Auch bei Aufgaben, die manuell ausgewertet werden müssen, wie etwa Freitextaufgaben, bieten E-Klausuren Vorteile, da die Antworten in einer einheitlichen, gut lesbaren (bzw. maschinellen) Schrift vorliegen, wodurch die Korrektur erleichtert und die Korrekturzeit verkürzt werden kann (Schulz & Apostolopoulos, 2011). Die digitale Form der Texterstellung ermöglicht zudem eine programmgestützte Rechtschreibkorrektur.
  • Ergebnisbereitstellung: Studierende können durch die digitale Bereitstellung schneller ihre Ergebnisse erhalten. Die Korrekturen sind, falls sie in digitaler Form vorliegen, leserlicher.

Digitale Prüfungen bieten Studierenden komfortable Möglichkeiten der Bearbeitung bzw. Teilnahme:

  • Spurlose Überarbeitung: Die Studierenden können in digitalen Prüfungen die Lösungen beliebig oft überarbeiten, ohne sichtbare Spuren zu hinterlassen und die Korrektur durch Mehrdeutigkeit der unleserlichen Überarbeitung zu erschweren. Dies ist besonders bei Aufgaben mit Texteingabe relevant, wie z. B. Freitexten und Lückentexten, aber auch bei Aufgaben, für die Markierungen an Bildern oder Grafiken vorgenommen werden sollen
  • Übersichtlichkeit: Digitale Prüfungen bzw. Tests können eine schnelle und einfache Übersicht über den Aufgabensatz, die jeweilige Maximalpunktzahl und den Bearbeitungsstand ermöglichen. Einige Prüfungssysteme bieten zudem Annotationsmöglichkeiten, so dass wie auf Papier Aufgaben markiert und kommentiert werden können.
  • Abbau von Barrieren: Bei digitalen Prüfungen in Distanz kann eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium ermöglicht werden (z. B. bei Fernstudium, berufsbegleitendem Studium, zu leistender Kinderbetreuung oder Pflege). In ähnlicher Weise kann besonderen Anforderungen aufgrund von Behinderung, chronischer Erkrankung, oder auch Inhaftierung begegnet werden.
  • Vertraute Umgebung und Hilfsmittel: Digitale Prüfungen in Distanz können an einem vertrauten Ort mit vertrauten Mitteln (z. B. dem eigenen PC) durchgeführt werden, was Prüfungsangst reduzieren kann und „der durch den Computer habitualisierten Denk- und Kompositionsflexibilität“ der Studierenden heutzutage entspricht (Schulz, 2016). Kommen Tools zur Unterstützung der Barrierefreiheit (Assistive Technologien) zum Einsatz, kann auch hier auf vertraute Hilfsmittel zurückgegriffen werden.

Digitale Prüfungen können ein individualisiertes Feedback ermöglichen:

  • Verbessertes Feedback: Insbesondere bei (formativen) Tests können durch vorab konfiguriertes, spezifisches Feedback Begründungen für die Bewertung standardisierter Antworten deutlich umfassender und gezielter ausfallen.
  • Individualisierte Wissensüberprüfung: Selbsttests zur individuellen Wissensüberprüfung bieten den Vorteil eines sofortigen und gezielten Feedbacks, das je nach individueller Einstellung in den Lernprozess integriert werden kann.

Nachteile digitaler Prüfungen und Tests

Neben zahlreichen Vorteilen bringen digitale Prüfungen und Tests auch Nachteile bzw. Herausforderungen mit sich, die bei der Entscheidung für die Prüfungsform mit bedacht werden sollten. Dazu gehören u. a.:

  • Hoher Abstimmungsaufwand: Digitale Prüfungen bringen oftmals einen hohen Abstimmungsaufwand mit sich. Zum einen müssen E-Assessment-Teams an den Hochschulen in die Vorbereitung und Durchführung einbezogen werden. Zum anderen stehen für die Durchführung von digitalen Prüfungen auf dem Campus nur bestimmte Räume zur Verfügung, die im Prüfungszeitraum oftmals sehr ausgelastet sind.
  • Einschränkung der zeitlichen Flexibilität: Auch wenn die digitale Umsetzung schriftlicher Prüfungen und Tests durch das Wegfallen der Ausdrucke mehr zeitliche Flexibilität eröffnet, kann dieser Vorteil in der Realität meist nicht genutzt werden. Die Mitarbeitenden an den Prüfungszentren bzw. in den E-Assessment-Teams benötigen oftmals aufgrund einer hohen Auslastung viel zeitlichen Vorlauf und geben entsprechend weiträumige Fristen für die Erstellung der digitalen Prüfungen vor.
  • Personalaufwand und Kosten: Für die Vorbereitung und Durchführung digitaler Prüfungen bedarf es meist viel mehr Personal, z. B. für die Aufsicht, die Bereitstellung der Server, Software, PC-Clients, Support, Beratung und Qualitätssicherung (Schulz, 2017). Deshalb können E-Prüfungsformate auf den ersten Blick kostenintensiv wirken. Hier sollte jedoch eine Detailprüfung vorgenommen werden, da die zeit- und damit kostenintensive manuelle Bewertungsphase von klassisch handschriftlichen Prüfungsformaten bei E-Prüfungen entweder vollständig entfällt oder wegen deutlich besserer Lesbarkeit stark sinkt (Schulz & Apostolopoulos, 2011).
  • Begrenzte Täuschungsverhinderung in unbeaufsichtigten Distanzprüfungen: Üblicherweise müssen die Studierenden Sicherheitssoftware zur Absicherung und Beaufsichtigung (Proctoring) der Prüfung sowie zur Täuschungsverhinderung auf ihren privaten Geräten installieren und während der Prüfungsdurchführung aktivieren. Dafür sind datenschutzrechtliche Anpassungen entweder auf Ebene der Hochschule oder des Landes erforderlich. Sofern diese Anpassungen nicht vorliegen, Prüfungen aber dennoch in Distanz durchgeführt werden müssen, haben diese nicht mehr den Charakter einer E-Klausur, sondern einer unter Zeitdruck durchgeführten Hausarbeit. Die Empirie zeigt, dass die Täuschungsverhinderung bei unbeaufsichtigten Distanzprüfungen schwieriger ist, da die bei den Prüfungsteilnehmenden vor Ort vorliegenden Rahmenbedingungen weniger gut zu überblicken sind (Janke et al., 2021). Zudem wird der Support von Seiten des E-Assessment-Teams komplizierter, weil die Bandbreite der genutzten Geräte hoch ist und sie nur aufgrund von Problembeschreibungen per Telefon oder online agieren können.

Rechtliche Hinweise

Für die Planung und Durchführung digitaler Prüfungen an Hochschulen sind zunächst zwei Rechtsgebiete relevant: 1. das Prüfungsrecht und 2. der Datenschutz. Sofern Prüfungsräume gestaltet werden sollen, sind darüber hinaus auch die Versammlungsstättenverordnungen der jeweiligen Bundesländer zu berücksichtigen (Schulz, 2017).

Zu den prüfungsrechtlichen Rahmenbedingungen gehören in Deutschland auf Ebene der Hochschule diejenigen normativen Grundlagen, die in den Prüfungsordnungen der Fachdisziplinen und den hochschulweit geltenden Rahmenprüfungsordnungen verfasst sind. Oberhalb der selbstverwalteten Hochschulen sind die Landeshochschulgesetze relevant (z.B. LHG, BerlHG, BayHIG).

Grundlegend gilt die Empfehlung, dass in allen Themen, die Rechtsgebiete betreffen, spezialisierte Juristinnen und Juristen hingezogen werden sollten.

Wissenswertes über digitale Prüfungen und Tests

Wer noch nie digitale Prüfungen eingesetzt hat, geht oftmals in seiner Wahrnehmung und Einschätzung intuitiv von einzelnen Beispielen aus (z. B. aus der eigenen Hochschule). Zentrale Aspekte digitaler Prüfungen und Tests sind dadurch häufig gar nicht bekannt, wie u. a.: 

  • Eine digitale Prüfung findet nicht immer in Distanz statt. 
    Digitale Prüfungen sind in vielen räumlichen Konstellationen realisierbar: in Lehrveranstaltungsräumen auf dem Campus, an (universitären oder externen) Prüfungszentren, parallel an räumlich verteilten Campusstandorten, in Botschaften oder Instituten im Ausland oder auch an Partnerhochschulen.
  • Eine digitale Prüfung nutzt nicht nur Multiple-Choice-Fragen. 
    Digitale Prüfungen können aus einer breiten Vielfalt an Aufgabenformaten und eingereichten Produkten zusammengestellt und automatisch, halbautomatisch oder händisch korrigiert werden. Zu den Möglichkeiten gehören (abhängig vom verwendeten Prüfungssystem) u. a. Lückentexte, Zahlenabfragen, Klassifikationen, Tabellen, Quellcode, Texte, der Upload von Dateien sowie die Einbindung umfangreicher Materialien wie Videos, Webseiten, Webanwendungen uvm. 
  • Multiple-Choice-Fragen zielen nicht nur auf Faktenwissen ab. 
    Mit dem Format der Multiple-Choice-Frage können unterschiedliche Stufen von Lernzieltaxonomien geprüft werden. Hinweise und Tipps zur Gestaltung von Aufgaben, darunter auch Multiple-Choice-Fragen, bietet die Portalseite Prüfungsdidaktik.
  • Eine digitale Prüfung sollte nicht kurz vor dem Termin erstellt werden. 
    Eine gute Prüfung braucht im Allgemeinen eine umfangreiche Vorbereitung. Selbst wenn die Workflows die kurzfristige Erstellung von E-Klausuren erlauben sollten, ist es ratsam, Prüfungen bereits semesterbegleitend vorzubereiten, im Sinne der Qualitätssicherung Fragen kollaborativ zu überprüfen und in ihrer Gesamtschau vorher zu testen.
  • Auch digitale Prüfungen müssen korrigiert werden. 
    Selbst wenn ausschließlich geschlossene und damit automatisch korrigierbare Fragen verwendet werden, müssen bei fehlerhaften Korrekturschemata, bei missverständlichen Fragestellungen oder bei technischen Problemen manuelle Nachkorrekturen vorgenommen werden. Diesen Problemen kann – zumindest teilweise – bereits bei der Erstellung der Klausur durch eine akkurate Qualitätssicherung entgegengewirkt werden. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich die Prüfungseingaben der Studierenden zumindest überblicksartig anzuschauen.

Einsatz Künstlicher Intelligenz im Prüfungswesen

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) eröffnet viele neue Möglichkeiten für die Gestaltung von Prüfungen. So können beispielsweise generative KI-Anwendungen unterstützend in der Prüfungsvorbereitung eingesetzt werden, etwa bei der Erstellung von Prüfungsfragen, der Generierung von (korrekten und falschen) Antwortalternativen oder der Zusammenstellung von Bewertungskriterien (einen Einblick in diese Thematik gibt u. a. die e-teaching.org-Podcastfolge „Prüfungen generieren mit KI?“ mit PD Dr. Malte Persike von der RWTH Aachen University). 

Gleichzeitig konfrontiert der Einsatz von KI die Hochschulen aber auch mit einer ganzen Reihe an neuen, teils kritischen Fragestellungen. Dabei berührt die (mögliche) Nutzung von KI-Anwendungen sehr zentrale Aspekte des Prüfens, wie z. B. Chancengleichheit oder Täuschungsversuche – etwa, wenn in einer unbeaufsichtigten Distanzprüfung oder in einer Hausarbeit nicht hinreichend kontrolliert oder nachvollzogen werden kann, inwiefern nicht zugelassene KI-basierte Hilfsmittel verwendet wurden. In jedem Fall muss die Aufgabenstellung bei Distanzprüfungen gut durchdacht und an die digitalen Möglichkeiten angepasst werden. Faktenabfragen, wie sie beispielsweise in Grundlagenfächern vorkommen, sind für unbeaufsichtigte Distanzprüfungen nicht geeignet.

Mit den Möglichkeiten, die KI-Anwendungen in Bezug auf die Erstellung von Texten eröffnen, stehen zudem etablierte Prüfungsformen, wie z. B. Hausarbeiten mit ihrer kaum zu ersetzenden qualitativen Ausprägung und Güte, zur Disposition. Infolgedessen wächst einerseits der Wunsch, alternative Prüfungsformen zu entwickeln und zu etablieren, die diesem Problem begegnen und z. B. die Nutzung von KI-Anwendungen gezielt mit einbeziehen, während andererseits darüber diskutiert wird, ob die Stärkung von beaufsichtigten Prüfungsformaten (z. B. in Form von E-Klausuren in Präsenz) ein geeignetes Mittel darstellt, um die Prüfungsvalidität zu erhalten bzw. (wieder)herzustellen (Schulz & Halbherr, 2024) Damit einher geht auch die Frage, wie eine Einschränkung der Nutzung von KI-Anwendungen in unbeaufsichtigten Prüfungen (z. B. Hausarbeiten) sowohl in technischer als auch rechtlicher Sicht durchgesetzt werden könnte.

Durch die rasante und teilweise revolutionäre Entwicklung der generativen KI in vielen Bereichen und der nachlaufenden rechtlichen Entwicklung an Hochschulen besteht vor allem bei Lehrenden ein großer Informationsbedarf, wie mit der Nutzung von KI-Anwendungen insbesondere in Prüfungen umzugehen ist. Mögliche Anlaufstellen für Informationen hinsichtlich eines rechtssicheren Umgangs mit KI-Anwendungen (z. B. bei Fragen des Prüfungsrechts, des Urheberrechts oder des Datenschutzrechts) sind neben den Hochschulen weitere relevante Akteure, wie Ministerien, Forschungsinstitute oder Rechtsinformationsstellen.

Aufgrund des andauernden Diskurses sowie des stetigen Bemühens, mit der fortlaufenden Weiterentwicklung der KI-Anwendungen Schritt zu halten, kommen die beteiligten Stellen dabei jedoch teilweise zu unterschiedlichen Einschätzungen und daraus abgeleiteten Empfehlungen. Lehrende und Mitarbeitende in Support-Einrichtungen stehen somit auch in diesem Bereich vor der Herausforderung, sich an die stetig wandelnden technologischen Gegebenheiten sowie die jeweils gültigen Regelungen der eigenen Hochschule anzupassen. Zentrale Ansprechpartner an der jeweiligen Hochschule können insbesondere Prüfungsausschüsse, die Prüfungszentren sowie ggf. weitere Supporteinheiten aus dem Bereich der Hochschuldidaktik oder IT sein. 

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Letzte Änderung: 14.05.2024