E-Klausur in Präsenz

Unter E-Klausuren in Präsenz werden Prüfungsleistungen verstanden, die von Studierenden in Einzelarbeit unter Aufsicht und nur mit den zugelassenen Hilfsmitteln in den Räumen der Hochschule am Computer erbracht werden. Dabei erfolgen die Erstellung, das Management, die Beantwortung und die Bewertung der Prüfungsleistung (idealerweise) im selben E-Prüfungssystem.

Studierende sitzen konzentriert in einem Raum an Tischen, vor ihren steht jeweils ein Computer.
Bild: JackF/Getty Images via Canva.com

Merkmale der Prüfungsform

Funktion: Leistungskontrolle (summativ)
Form und Ergebnis: schriftliche Darlegung (ggf. in Kombination mit praktischer Handlung oder fachspezifischem Produkt)
Material/Hilfsmittel: nach Entscheidung der Lehrenden (keine → eingegrenzt → uneingeschränkt)
Ort: in Präsenz
Zeitraum und Gleichzeitigkeit der Bearbeitung: eng und synchron

Eine ausführliche Erläuterung der hier genannten Merkmale finden Sie unter Merkmale von Prüfungen und Tests.

Organisation und Technik

E-Klausuren in Präsenz können in hochschuleigenen Prüfungszentren oder PC-Pools durchgeführt werden. Eine weitere Möglichkeit stellen mobile Infrastrukturen dar, um in anderen geeigneten Räumen (auf dem oder außerhalb des Campus) E-Klausuren durchzuführen. Hierbei können Geräte Studierender (BYOD) und/oder hochschuleigene Geräte bzw. Leihgeräte zum Einsatz kommen. Dies ermöglicht es, auch sehr große Kohorten zeitgleich zu prüfen. Falls Nachteilsausgleiche zu berücksichtigen sind, müssen ggf. zusätzliche Räume und Personal eingeplant werden.

Vorbereitung

Grundvoraussetzung für die Durchführung einer E-Klausur in Präsenz ist die vom Lehrenden im Prüfungssystem digital erstellte Klausur. Darüber hinaus müssen oft mehrere Abteilungen an der Hochschule kontaktiert werden, um Räume, Zeiten, Geräte und evtl. die Bereitstellung notwendiger Software bzw. Lizenzen zu planen. Studierende müssen vorab über die Teilnahmebedingungen (Hochschul-Login, Studierendenausweis, notwendige Software, Bedienung externer Webseiten) informiert werden. Wird die E-Klausur auf eigenen Geräten der Studierenden (BYOD) durchgeführt, sind die technischen Mindestanforderungen an das eigene Gerät frühzeitig an die Studierenden zu kommunizieren, um dem Grundsatz der Chancengleichheit zu genügen. Zudem muss die Hochschule bei einem BYOD-Einsatz Ersatzgeräte bereithalten. Erfahrungen der Universitäten Tübingen und Hohenheim in den Jahren 2022-2023 zeigen, dass etwa 20% an universitären Ersatzgeräten notwendig sind. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass BYOD im Vorfeld und während der Prüfung weit mehr technischen Support erfordert als eine Prüfungsdurchführung mit hochschuleigenen Geräten. Auf rechtliche Besonderheiten bei E-Klausuren in Präsenz mit BYOD wird im folgenden Abschnitt Rechtliche Aspekte noch genauer eingegangen.

Durchführung

Vor Beginn der Prüfung ist eine Authentifizierung der teilnehmenden Studierenden notwendig. Die Identifikation der Studierenden kann über das Login und den Abgleich mit dem Ausweis erfolgen. Der Abgleich des Ausweises erfolgt entweder durch eine Sichtkontrolle oder durch digitale Tools (wie z. B. an der Universität Graz, die mit Hilfe von QR-Codes/der youni-App den Check-In zur Prüfung kontrolliert).

Eine Einweisung in den Ablauf der Prüfung ist geboten, wobei der angespannten Atmosphäre auf Seiten der Studierenden Rechnung getragen werden sollte. Dabei müssen auch die Besonderheiten der Gerätebedienung (z. B. Umschalten auf fremdsprachige Tastaturlayouts) erläutert werden. 

Während der gesamten Prüfung muss eine technische und/oder fachliche Aufsicht vor Ort sein. Bei der Protokollierung von Auffälligkeiten müssen auftretende technische Probleme erfasst werden, um eine nachgelagerte Klärung in prüfungsrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen.

Nachbereitung

Die Nachbereitung von E-Klausuren in Präsenz kann – ebenso wie bei E-Klausuren in Distanz – im Prüfungssystem erfolgen. Bei E-Klausuren entfallen große Teile des (manuellen) Korrekturprozesses, sofern geschlossene (und damit automatisch korrigierbare) Aufgabetypen verwendet werden. Einige Prüfungssysteme ermöglichen es außerdem, den Korrekturprozess digital zu organisieren, so dass spezifische Fragen an ausgewählte korrigierende Personen vergeben werden können. Auch Review-Prozesse sind digital organisiert möglich.

Im Nachgang an die Korrektur kann die Einsicht in die E-Klausur für Studierende ebenfalls digital erfolgen.

Verwaltung

Die Resultate der Studierenden werden durch die Lehrenden an das Prüfungsamt übermittelt oder direkt in das Campusmanagementsystem eingetragen. Lehrende müssen zudem abklären, wie die Klausur und das Prüfungsprotokoll gesichert (archiviert) werden müssen.

Prüfungsdidaktik

E-Klausuren in Präsenz können – hinsichtlich der Erlaubnis, Hilfsmittel bzw. zusätzliche Materialien zu nutzen – vom Open-Book-Format bis zum Closed-Book-Format variieren. Sie bieten gegenüber den klassischen schriftlichen Prüfungen mehr Möglichkeiten für eine Kompetenz- und Praxisorientierung bzw. eine Erweiterung der prüfungsdidaktischen Möglichkeiten. Dies betrifft u. a.

  • die Einbindung fachspezifischer Softwarewerkzeuge,
  • Rich Assessments durch den Einsatz von Multimedia-Elementen (wie Video, Audio, Simulationen) und anderen digitalen Ressourcen (z. B. Fallstudien, Tabellensammlungen, Skripte, Nachschlagewerke oder Datenbanken zur Recherche),
  • die Möglichkeit zum Upload von Dateien (z. B. Programmskripte, studentische Produkte aus beliebigen Anwendungsprogrammen, eingescannte Zeichnungen u.v.m.).

Durch die deutlich schnellere Korrektur und damit die schnellere Bereitstellung des Prüfungsergebnisses entstehen einige Vorteile für das Zeitmanagement von Lehrenden und Studierenden. Zum Beispiel erfahren die Studierenden früher, ob sie in eine Nachprüfung müssen und auch die Nachprüfungen können frühzeitig geplant werden.

Durch eine optionale Rückmeldung von Ergebnisstatistiken kann die Feedback-Qualität bei summativen Prüfungen verbessert werden. Die Analyse der Aufgabenpools bietet zudem Vorteile hinsichtlich der Qualitätssicherung der Prüfungen – ggf. können die anfallenden Daten (sofern erlaubt) auch für entsprechende „Learning Analytics“-Verfahren zur Verfügung gestellt werden.

Rechtliche Aspekte

Um eine E-Klausur in Präsenz durchführen zu können, ist grundsätzlich eine Regelung über die Rahmenprüfungsordnung(en) oder entsprechende Verordnungen der Hochschule notwendig. Abhängig vom Bundesland unterscheiden sich die Begrifflichkeiten und Ausprägungen in den Details.

Wie auch bei anderen Prüfungsformen, die einen unmittelbaren Einfluss auf den Abschluss des Studiums haben, ist die Gewährleistung von Chancengleichheit und die Verhinderung wesentlicher Mängel im Prüfungsverfahren obligatorisch. Ergänzend dazu muss die technische Funktionsfähigkeit der von der Hochschule gestellten Geräte während der Dauer der Prüfung gewährleistet sein bzw. technische Maßnahmen und Regelungen für eventuelle Ausfälle getroffen werden. Den Teilnehmenden sollte im Vorfeld der Prüfung die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Probeprüfung auf der Prüfungsplattform gewährt werden, damit sie sich an das jeweilige Prüfungssystem gewöhnen können.

Die Fragen des Datenschutzes sind bei digitalen Prüfungen in Präsenz in der Regel über die entsprechenden Datenverordnungen für Studierende gelöst (z. B. auf Landes- oder Hochschulebene).

Rechtliche Besonderheiten bei E-Klausuren in Präsenz mit studentischen Endgeräten

Aus rechtlicher Sicht spricht nichts dagegen, eine E-Klausur auf den Geräten der Studierenden in der Hochschule als sog. Bring-Your-Own-Device-Szenario (BYOD) durchführen zu lassen. Auch bei beaufsichtigten Distanzprüfungen kommen meist die Geräte der Studierenden zum Einsatz. Da diese jedoch außerhalb der Räumlichkeiten der Hochschule durchgeführt werden, müssen datenschutzrechtliche Regelungen für die Beaufsichtigung vorhanden sein. Solche Regelungen werden in der Regel auf der Ebene der hochschulweit geltenden Rahmenprüfungsordnung oder auf Ebene der Landeshochschulgesetze getroffen. Mit der Nutzung von Geräten der Studierenden in beaufsichtigten Distanzprüfungen sind hohe Teilnehmendenzahlen umsetzbar, die ansonsten aufgrund von begrenzten logistischen Ressourcen zeitlich serialisiert werden müssten.

Die für beaufsichtigte Distanzprüfungen erforderlichen technischen Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Einsatz von Lockdown-Browsern bzw. Safe-Exam-Browsern) auf den Geräten der Studierenden wird von Hochschulen unterschiedlich geregelt. Viele Hochschulen haben erfolgreich BYOD- und Distanzprüfungen durchgeführt (Kleinn, Slotosch, Bandtel & Bumann, 2023; Hernes, 2023). Andere technische Lösungen, wie z. B. Prüfungssticks (USB/Netzwerkboot eines Livesystems nur mit Browser) sind vielversprechend, aber weniger erprobt und mit einem hohen technisch-administrativen Aufwand verbunden. 

Da in Urteilen zur Beaufsichtigung von Distanzprüfungen während der Corona-Pandemie oftmals die prüfungsrechtliche Gewährleistung der Chancengleichheit höher gewichtet wurde (z. B. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 03.03.2021 - 3 MR 7/21 oder OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2021 - 14 B 278/21.NE) als die datenschutzrechtlichen Einschränkungen, die für Studierende in solchen Prüfungssituationen entstanden, musste dies qua Prüfungskonzeption auch die Installation von für die Fernbeaufsichtigung erforderliche Lockdown- oder Safe-Exam-Software einbeziehen, da eine Beaufsichtigung in Distanz ohne Installation zusätzlicher Software nicht realisierbar gewesen wäre.

Da in der Nach-Corona-Zeit beaufsichtigte Distanzprüfungen weiterhin nachgefragt sind, müssen jedoch datenschutzrechtliche Regelung getroffen werden. Dies kann auf Ebene der Landes(hochschul)gesetze oder auch auf Ebene der Hochschulen selbst vorgenommen werden. Da beaufsichtigte Distanzprüfungen in der Nach-Corona-Zeit i.d.R. nicht ohne Alternative in Form einer Präsenzprüfung angeboten werden, ist davon auszugehen, dass auch in diesen Fällen die Installation von Lockdown- oder Safe-Exam-Software zum Zwecke der Fernbeaufsichtigung für die Prüfungsteilnehmenden zumutbar ist und keiner zusätzlichen Regelung bedarf.

Sollte die Durchführung von beaufsichtigten Distanzprüfungen an Hochschulen wegen fehlender datenschutzrechtlicher Regelungen nicht möglich sein, können jedoch zumindest BYOD-Präsenzprüfungen mit gewissen Einschränkungen durchgeführt werden. Hier gilt aber dennoch zu beachten, dass obwohl Open-Book-Prüfungen niedrigschwellig realisierbar sind, da diese keine Einschränkungen auf den Geräten der Studierenden erfordern, muss auch hier darauf geachtet werden, dass während der Prüfung keine Messenger-Dienste, Foren oder Wikis zur unautorisierten Kollaboration zwischen den Prüfungsteilnehmenden eingesetzt werden können. 

Es empfiehlt sich, in diesem Fall deutlich mehr Aufsichtspersonen einzusetzen, die sich im Raum hinter den Reihen der Studierenden positionieren und so eine Übersicht darüber haben, ob die Studierenden die Browser-Seite mit der Prüfungsplattform geöffnet haben oder parallel auf andere Seiten, wie Suchmaschinen etc. zugreifen. Des Weiteren muss von den Lehrenden klar kommuniziert werden, was als Täuschungsversuch gilt. Empfehlenswert ist es, wenn die Studierenden zu Beginn der Prüfung die Regelungen explizit bestätigen müssen, insbesondere für den Fall, dass es im Nachgang zu Streitfällen kommen sollte. Zum Beispiel darf in einer Prüfung, die nur auf der Prüfungsplattform stattfindet, auch nur das Fenster mit der Prüfungsplattform geöffnet sein. Weitere Browser-Fenster oder Programme (Mail-Programme, Messenger-Dienste etc.) dürfen nicht geöffnet sein. Die Studierenden sind in diesem Fall selbst dafür verantwortlich, dass entsprechende Programme vor Beginn der Prüfung geschlossen werden und sich auch während der Prüfung nicht wieder (automatisch) öffnen. 

Vorteile

  • Durch die digitale Prüfungsdurchführung findet bei E-Klausuren in Präsenz aus Sicht der Studierenden kein Medienbruch statt. Studierende sind mit der Arbeit und insbesondere dem Schreiben am Computer vertraut und nutzen unterschiedliche digitale Medien ganz selbstverständlich für ihre studienbezogenen Aktivitäten.
  • Durch den Einsatz von digitalen Prüfungen ist ein praxisnahes Prüfen (z. B. durch die Einbindung fachspezifischer Softwaretools) möglich.
  • E-Klausuren in Präsenz sind gut skalierbar und lassen sich somit auch für große Kohorten nutzen (vorausgesetzt, es sind ausreichend große Räume vorhanden).
  • Stehen für die Prüfungsdurchführung umfassende Aufgabenpools zur Verfügung, können selbst bei geringem Platzangebot große Kohorten geprüft werden. Die Prüfung erfolgt dann in aufeinanderfolgenden Durchgängen mit einer automatischen Zufallsauswahl gleichwertiger Aufgaben. Sehr große Aufgabenkataloge erlauben auch alternative organisatorische Konzepte, wie das „Assessment on Demand“, bei dem sich Studierende ihren Prüfungstermin selbst buchen können und so große zeitliche Flexibilität erlangen (wie z. B. im Projekt flExam an der Universität Graz umgesetzt).
  • Da digital vorliegende Texte sehr viel leichter lesbar sind als handschriftlich verfasste Antworten und der Korrekturprozess insgesamt digital unterstützt werden kann, ersparen auch offene Fragen mit Freitextantworten in E-Klausuren den Lehrenden viel Zeit bei der Korrektur.
  • Bei überwiegend oder rein maschinell bewerteten Fragetypen ist eine schnelle Ergebnisbekanntgabe möglich (wobei hier die jeweiligen Vorgaben der Hochschule zu beachten sind).

Nachteile

  • E-Klausuren bringen einen relativ hohen technischen Aufwand mit sich.
  • Auch wenn sich in der Praxis zeigt, dass technische Störungen sehr selten vorkommen, bestehen sowohl bei Studierenden als auch bei Lehrenden oftmals entsprechende Sorgen. 
  • Das Erstellen qualitativ hochwertiger, automatisiert auswertbarer Fragen ist sehr zeitintensiv. Es besteht die Gefahr, dass sich die investierte Arbeitszeit bei den Lehrenden nur vorverlagert, auch wenn im Rahmen der Korrektur ggf. Zeit eingespart wird. Oft amortisiert sich dieser vorverlagerte Aufwand erst durch die wiederholte Verwendung der erstellten Aufgabenkataloge. E-Klausuren in Präsenz sind daher vor allem für Grundlagenfächer und Lehrveranstaltungen mit hohen Teilnehmendenzahlen geeignet. 

Beispiele

  • Die FernUniversität in Hagen nutzt an der Fakultät für Psychologie iPads in einem mobilen Szenario, um dezentral an verschiedenen Campusstandorten E-Klausuren in Präsenz mit der Prüfungssoftware Dynexite für große Kohorten gleichzeitig durchzuführen.
  • Die Universität Tübingen nutzt Chromebooks mobil in ihren Hörsälen für E-Klausuren in Präsenz.
  • Das von der Universität Freiburg und der Hochschule Offenburg im Rahmen eines Kooperationsprojekts entwickelte Poolraum-Orchestrierungs-Framework bwLehrpool wird an verschiedenen Standorten für digitale Prüfungen eingesetzt. Mit geringem Aufwand können die PC-Pools in einen speziellen Prüfungsmodus versetzt werden, der neben der jeweiligen Prüfungsplattform auch die Nutzung von Drittapplikationen und den gesteuerten Zugriff auf Online-Ressourcen zulässt. bwLehrpool ermöglicht eine flexible und effiziente Bereitstellung von virtuellen Lehr- und Laborumgebungen in den PC-Poolräumen der Hochschulen sowie die hochschulübergreifende Zusammenarbeit bei deren Entwicklung. Durch die Aufnahme von bwLehrpool in die föderierte DFN-Cloud kann die Software deutschlandweit von Hochschulen und Universitäten genutzt werden, um schnell, einfach und unabhängig von Dritten personalisierte Lehrumgebungen für Studierende bereitzustellen. Der First-Level-Support wird dabei durch das Support-Team des eigenen Rechenzentrums erbracht. Zusätzlich steht das bwLehrpool-Team den Rechenzentren als Second-Level-Support zur Verfügung.
  • Die Universität Bremen, die FU Berlin und viele weitere setzen gezielt auf ein Prüfungszentrum, in dem auch technisch anspruchsvolle Prüfungsszenarien chancengleich und mit hoher Durchführungssicherheit realisiert werden können – z. B. auch noch dann, wenn Anwendungssoftware integriert wird.
Letzte Änderung: 14.05.2024