Kooperationen vertraglich absichern
Ein Kooperationsvertrag sollte festschreiben, wer - gegebenenfalls treuhänderisch - die Rechte an der Entwicklung erlangen soll und wie die Entwicklung später verwertet, aktualisiert, weiterentwickelt und genutzt werden kann.
Sich schon zu Projektbeginn mit der späteren Verwertung der Projektergebnisse zu befassen ist auch mit Blick auf den Erwerb von Fremdrechten sinnvoll: Diese können so passgenau auf die späteren Bedürfnisse (und nicht auf Vorrat) eingeholt werden.
Bestandteile eines Kooperationsvertrags sind in der Regel:
- Präambel,
- Vertragsgegenstand,
- Entwicklung, Marketing, Wartung und Schulung,
- Eigentum an Rechten,
- Verteilung von Erlösen,
- Grundsätze der Kooperation,
- Vertragsdauer und Kündigung sowie
- allgemeine Bedingungen.