Urheberrechte und Nutzungslizenzen stellen Stolpersteine auf dem Weg zum erfolgreichen E-Learning-Projekt dar. Alles was auch nur eine minimale Eigenleistung erkennen lässt, ist in der Regel urheberrechtlich geschützt und darf nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen in eine andere Entwicklung eingebunden werden.
Das Klären der Rechte kann sehr zeitaufwendig sein. Prüfen Sie, ob es nicht vielleicht einfacher und billiger ist, Ihre computerbasierte Lernumgebung mit selbst produzierten Materialien zu füllen.
Eine gute Alternative kann die Nutzung von Materialien sein, die unter Creative Commons Lizenzen gestellt wurden. Diese erlauben eine gut verständliche Einsicht in die Lizenzbedingungen. Man erkennt oft schon am Namen, was die wichtigsten Bedingungen bei der Nutzung des Inhalts sind.
In den Vertiefungen zeigen wir auf, welche Inhalte unter welchen Bedingungen bei der Entwicklung benutzt werden können, welche Ausnahmen für das Urheberrecht gelten und wie Sie Nutzungs- und Verwertungsrechte einholen.
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Für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in der Lehre sieht das entsprechende Gesetz (UrhG) gesonderte Regelungen vor. Werden jedoch Werke, Lehrmaterialien oder Schriften einer nicht näher spezifizierten Öffentlichkeit über das World Wide Web zugänglich gemacht, muss die Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt oder eine Nutzungslizenz erworben werden.
Das Urheberrecht hat auch seine Grenzen. Diese Grenzen sind gesetzlich in den Schrankenbestimmungen geregelt. Die so genannten freien Lizenzen erlauben eine Nutzung von urheberrechtlich geschützen Materialien auch ohne Zustimmung des Urhebers.
In Deutschland müssen alle Fernlehrangebote durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. Dies gilt unabhängig von ihrer medialen Form und betrifft damit auch alle E-Learning-Angebote, die auf der Grundlage privater Verträge und mit Betreuung kostenpflichtig online angeboten werden.
Bücher, Musik, Filme - inzwischen gibt es alle Materialien auch digital im Netz zu erwerben. Doch Achtung: beim Download erwirbt man meist nur Nutzungsrechte.
Bei Musik besteht sowohl für Komposition als auch für Liedtext, Aufführung und Interpretation separater urheber- oder leistungsschutzrechtlicher Schutz. Tarife für standardisierte Nutzungsarten stellt die Webseite der GEMA und GVL zur Verfügung.
Geistiges und künstlerisches Eigentum wie Gedichte, Filme aber auch Datenbanken und Software schützt das Urheberrecht. In vielen Bereichen ist es für den einzelnen Urheber unmöglich, seine Rechte individuell einzufordern. Hier springen die Verwertungsgesellschaften (VG) ein.
Bei größeren Förderprojekten mit komplizierten Rechtsfragen und aufwändiger Kooperationsstruktur wird zum Teil vom Fördergeber selbst geraten, externe Hilfe -zumindest ergänzend - in Anspruch zu nehmen. Außerdem finden Sie im Netz diverse Informationsquellen. Wir haben einige Hinweise zusammengestellt.
Urheberrechte und Nutzungslizenzen stellen Stolpersteine auf dem Weg zum erfolgreichen E-Learning-Projekt dar. Alles was auch nur eine minimale Eigenleistung erkennen lässt, ist in der Regel urheberrechtlich geschützt und darf nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen in eine andere Entwicklung eingebunden werden.
Wollen Autoren oder andere Kreative der Allgemeinheit den freien Zugang zu ihren Werken unter bestimmten Bedingungen ermöglichen, benötigen sie Lizenzverträge. Creative Commons-Lizenzen stellen für juristische Laien eine einfache Möglichkeit dar, ihren Willen bei der Nutzung ihrer Werke zum Ausdruck zu bringen.
Wer urheberrechtlich relevante Inhalte nutzen möchte, muss, wenn nicht Schrankenbestimmungen gelten, dafür Nutzungsrechte erwerben. Über diese Nutzungsrechtsverträge, die auch als Lizenzverträge bezeichnet werden, erklärt der Rechtsinhaber, dass er einem Nutzer gestattet, sein Werk auf jeder oder eine bestimmte Weise zu verwenden.
Sie können bei vielen Produkten inzwischen aus mehreren Arten von Softwarelizenzen wählen. Wir stellen die gängigsten Lizenzmodelle vor.
Die Open Access Bewegung zielt auf die freie Verfügbarkeit wissenschaftlicher Informationen- in der Regel Publikationen – im Internet ab.
Die Open Source Bewegung entspringt aus dem Bedürfnis vieler Programmierer, vorhandene Software nach eigenen Anforderungen weiterentwickeln bzw. anpassen zu können. Dazu fehlt bei kommerzieller Software zum einen der Einblick in den Quellcode, der für Änderungen und Weiterentwicklungen erforderlich ist, und zum anderen die rechtliche Erlaubnis gekaufte Software zu verändern.
Lehrmaterialien nach den eigenen Bedürfnissen aus unterschiedlichen Quellen auswählen, benutzen, kombinieren und weiterverwerten zu können, motiviert viele Lehrende und Lernende, sich mit der Idee der Offenen Bildungsressourcen, Open Educational Resources (OER), auseinanderzusetzen. Im folgenden Artikel werden zentrale Aspekte rund um die Erstellung, den Austausch und die Wiederverwendung von OER dargestellt.
Elektronische Signaturen sind von Personen elektronisch erstellte Willenserklärungen. Unter Willenserklärungen werden Verträge, Anträge oder Bestätigungen wie z.B. Quittungen, Dokumentationen, Protokolle, Bescheide und Beglaubigungen verstanden.