Ausschreibung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre: „Freiraum 2023”

Nach der ersten „Freiraum“- Ausschreibung Anfang 2022 hat die Stiftung Innovation in der Hochschullehre nun eine neue Runde angekündigt. Hochschulangehörige mit Lehrbezug können im Rahmen der Ausschreibung Ideen für Lehre entwickeln und erproben. Es gibt keinen thematischen oder fachlichen Schwerpunkt. Dem inhaltlichen Auswahlprozess ist ein Verfahren zur Interessenbekundung mit anschließendem Losverfahren vorgeschaltet. Interessenbekundungen für „Freiraum 2023“ können vom 1. bis 15. Februar 2023 eingereicht werden.

15.02.2023

Mit dieser Ausschreibung möchte die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) Offenheit und Kreativität in der Hochschullehre ermöglichen. Die Förderung soll die Freiheit schaffen, Ideen für die Lehre zu entwickeln und zu erproben. Es werden Mittel für experimentelle Konzepte gegeben. Die Ausschreibung ist thematisch offen: Lehr- und Studienformate können konzipiert, ausprobiert und reflektiert werden, Prozesse, die mit dem Lehren und Lernen an Hochschulen in Verbindung stehen, sowie Module und Studiengänge können neu gedacht und umgesetzt werden.

Die Vorhaben sollen die Lernprozesse der Studierenden in den Mittelpunkt stellen. Ausschlaggebend für die Auswahl eines Projekts ist die Veränderung, die die Antragsteller/innen im Vergleich zur Ausgangssituation am jeweiligen Standort anstoßen möchten.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Art der Förderung ist offen. Von Tutorinnenstellen und Tutorenstellen bis zur Gastprofessur ist alles möglich. Beantragt werden können Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektimmanente Investitionen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate. Die maximale Fördersumme beträgt 400.000 Euro pro Projekt. Im Rahmen von Freiraum 2023 stehen insgesamt 25 Mio. Euro zur Verfügung.

Auswahlprozess und Fristen

Aufgrund der Kritik der letzten „Freiraum“-Ausschreibung, bei der die Zahl der Anträge auf 600 begrenzt wurde, was wiederum bei vielen Antragstellerinnen und Antragstellern zu Frustration führte, weil sie kurz nach Schließung des Portals ihren Antrag nicht mehr einreichen konnten, hat sich die StIL bei „Freiraum 2023“ dafür entschieden, der Antragsstellung ein Interessenbekundungsverfahren vorzuschalten, bei dem sich alle Lehrenden mit einer Projektidee beteiligen können.

Diese Interessenbekundung kann vom 1. bis 15. Februar 2023 über die Webseite der Stiftung eingereicht werden und umfasst unter anderem eine kurze Projektskizze. Aus den eingegangenen Ideenskizzen werden 500 ausgelost, die dann vom 1. März bis 30. April 2023 die Möglichkeit haben, einen Projektantrag bei der Stiftung einzureichen. Diese Anträge durchlaufen dann ein wissenschaftliches Auswahlverfahren, dessen Ergebnisse Anfang Oktober 2023 bekannt gegeben werden. Die Projektförderung beginnt zum 1. April 2024.

Zielgruppe

Die Ausschreibung richtet sich an Hochschulangehörige, die an Lehrentwicklung beteiligt sind: Lehrende, Studierende, Hochschuldidaktiker/innen oder -manager/innen und alle weiteren Interessierten. Antragsberechtigt sind alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen mit Lehrbezug. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht. Kooperationen zwischen Personen an unterschiedlichen Hochschulen sind möglich, allerdings nicht in Form von Verbundprojekten, sondern als Einzelprojekte, die inhaltlich zusammenarbeiten.

Kategorisierung

Art des Termins

  • Call

Veranstaltungsform

  • Präsenzveranstaltung