Stiftung Innovation in der Hochschullehre schreibt die Förderung „Fokus Netzwerke“ aus

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre schreibt zum zweiten Mal die Förderung „Fokus Netzwerke. Stärkung von Netzwerken als innovationsbefördernde Akteure” zur Unterstützung lehrbezogener Netzwerke aus. Vom 6. Oktober bis zum 1. Dezember 2025 können Interessierte sich bewerben.

01.12.2025, 14:00 Uhr

Mit der Ausschreibung „Fokus Netzwerke 2026. Stärkung von Netzwerken als innovationsbefördernde Akteure“ schafft die Stiftung Innovation in der Hochschullehre ein Förderangebot für bestehende lehrbezogene Netzwerke. Diese Netzwerke haben mehrere wichtige Funktionen als Ergänzung hochschulischer Strukturen: Sie stützen Einzelpersonen in ihrer persönlichen Motivation Themen voranzubringen und befördern Austausch und Zusammenarbeit über Hochschulgrenzen hinweg. Damit haben sie das Potenzial, Innovationen für die Lehre zu schaffen.

Übergeordnetes Ziel dieser Ausschreibung ist es, lehrbezogene, hochschulübergreifende Netzwerke in diesem Innovationspotenzial für hochschulisches Lehren und Lernen zu stärken. Dabei zielt die Förderung auf folgende drei Teilbereiche ab:

  1. Die Steigerung der Qualität von Arbeitsergebnissen des Netzwerkes.
  2. Die Weiterentwicklung und Skalierung der Aktivitäten des Netzwerkes.
  3. Die Stärkung der Netzwerkcommunity in ihrer Zusammenarbeit und Selbstorganisation.

Förderbedingungen

Die Förderung beginnt am 1. Oktober 2026 und hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet damit am 30. September 2029. Gefördert werden Projekte, die in diesem Zeitraum umgesetzt werden und nicht vorher begonnen haben. Beantragt werden können Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektimmanente Investitionen. Die beantragte Gesamtsumme muss entsprechend der Projektplanung verbindlich auf die einzelnen Kalenderjahre verteilt werden. Die maximale Fördersumme für die Gesamtlaufzeit beträgt pro Netzwerk 225.000 Euro. Das für die Ausschreibung „Fokus Netzwerke 2026“ bereitgestellte Fördervolumen umfasst etwa 2,25 Millionen Euro.

Bewerben können sich lehrbezogene Netzwerke mit und ohne eigener Rechtsform.

Auswahlverfahren

Vom 6. Oktober bis zum 1. Dezember 2025 können Förderanträge über das Förderportal der Stiftung eingereicht werden. Der Antrag sollte die Ausgangslage des Netzwerkes, Ziel des Projektes, einen Arbeitsplan, eine Wirksamkeitsprüfung und Reflexion sowie den Lehrbezug des Netzwerkes beinhalten.

Die zu fördernde Projekte werden in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren ausgewählt. Die Geschäftsstelle der Stiftung prüft die Antragsberechtigung sowie die Vollständigkeit und formale Richtigkeit der Antragsunterlagen. Anschließend werden die formal korrekten Anträge von externen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Hochschule inhaltlich begutachtet. Auf Basis der Gutachten spricht eine von der Stiftung benannte externe Jury (bestehend aus bis zu acht Expertinnen und Experten, inklusive Studierender) eine Förderempfehlung aus. Der Stiftungsvorstand beschließt abschließend über die Förderungen. Die Förderentscheidungen werden anschließend schriftlich mitgeteilt.

Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf der Webseite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Weitere Informationen

Anmelde- oder Einreichungsfrist

01.12.2025

Kategorisierung

Art des Termins

  • Call / Ausschreibung