Der Deutsche Hochschulverband schreibt den Preis zum/zur „Hochschullehrer/in des Jahres“ 2020 aus

Der Deutsche Hochschulverband zeichnet diejenige/denjenigen Hochschullehrerin/Hochschullehrer mit einer Preissumme von 10.000,- Euro aus, die/der durch außergewöhnliches Engagement in herausragender Weise das Ansehen ihres/seines Berufsstandes in der Öffentlichkeit gefördert hat. Es besteht keine Beschränkung, in welcher Art und Weise dies gelungen ist. Die Vorschlagsfrist endet am 30.09.2020.

30.09.2020

Jede Professorin/jeder Professor, die/der korporationsrechtlich einer deutschen Hochschule angehört, sowie deutsche Professorinnen/Professoren im Ausland, können vorgeschlagen werden. Hierbei kann es sich um eine Einzelperson oder eine Gruppe von Hochschullehrerinnen/Hochschullehrern  handeln.  Die  wissenschaftliche  Fachrichtung  ist  unerheblich und ohne Belang ist ebenfalls, ob die/der Vorgeschlagene sich im aktiven Dienst oder im Ruhestand  befindet.  Selbstbewerbungen  sind  nicht  möglich.  Der  Rechtsweg  ist  ausgeschlossen.  Mitglieder  des Präsidiums des Deutschen Hochschulverbandes können nicht vorgeschlagen werden.


Unterlagen Vorschläge bedürfen der Schriftform. Zum Vorschlag gehören der Name der/des Vorgeschlagenen, die Hochschule, die/der sie/er angehört, eine Begründung des Vorschlags, die das Verdienst der/des Vorgeschlagenen skizziert, sowie ggf. aussagefähige Unterlagen über die Leistung der/des Vorgeschlagenen. Die Unterlagen sind an die Geschäftsstelle des Deutschen Hochschulverbandes zu richten: Deutscher Hochschulverband, „Hochschullehrer/in des Jahres“, Rheinallee 18 –20, 53173 Bonn. Auswahl der Preisträger Die Preisträgerin/den Preisträger wählt das Präsidium des Deutschen Hochschulverbandes aus.

Kontakt

Dr. Matthias Jaroch
E-Mail: presse@hochschulverband.de
Telefon: 0228 90266-66

Weitere Informationen

Anmelde- oder Einreichungsfrist

30.09.2020

Kategorisierung

Art des Termins

  • Call / Ausschreibung

Veranstaltungsform

  • Präsenzveranstaltung