Förderbekanntmachung „Hochschullehre durch Digitalisierung stärken"

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre fördert unter dem Titel „Hochschullehre durch Digitalisierung stärken. Präsenzlehre, Blended Learning und Online-Lehre innovativ weiterdenken, erproben und strukturell verankern" zukunftsweisende Projektvorhaben an deutschen Hochschulen. Einzelne, staatlich finanzierte oder überwiegend staatlich refinanzierte deutsche Hochschulen aber auch Hochschulverbünde sind antragsberechtigt.

01.03.2021

Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Mit Gründung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre haben Bund und Länder eine Institution etabliert, mit der die Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre dauerhaft gefördert werden soll. Erklärtes Ziel ist es, Innovationen in Studium und Lehre zu fördern, Akteurinnen und Akteure der deutschen Hochschullandschaft zu vernetzen und den Wissenstransfer zu unterstützen. Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre veröffentlicht regelmäßig Ausschreibungen. Mit der Förderung sollen Hochschulen bei der strategisch-strukturellen Stärkung von Studium und Lehre, bei der Bearbeitung aktueller, themenbezogener Herausforderungen sowie bei der themenoffenen Erprobung neuer Ideen und deren Transfer unterstützt werden.

Förderbekantmachung

Mit dieser ersten, vorgezogenen Förderbekanntmachung stellt die Stiftung öffentliche Mittel zur Verfügung, um die besonderen – durch die Corona-Pandemie bedingten – Herausforderungen zu meistern, die sich für das Lehren und Lernen jetzt und in Zukunft ergeben. Unter dem Titel Hochschullehre durch Digitalisierung stärken. Präsenzlehre, Blended Learning und Online-Lehre innovativ weiterdenken, erproben und strukturell verankern fördert die Stiftung zukunftsweisende Projektvorhaben.

Bei der Auswahl der Projekte zählen Innovationsstärke und Transfermöglichkeiten zu den zentralen Kriterien. Die Bereitschaft zu Austausch und Vernetzung unter den Geförderten wird im Sinne eines gemeinsamen Lernens vorausgesetzt und von der Stiftung unterstützt.

Antragstellung bis: 01. März 2021
Beginn der Förderung: 01. August 2021
Förderdauer: max. 36 Monate

Detaillierte Angaben zur Förderung und Antragstellung können der vollständigen Förderbekanntmachung auf der Webseite der Stiftung entnommen werden.

Zielgruppe

Die Antragstellung ist sowohl für einzelne Hochschulen als auch für Hochschulverbünde möglich. Zur Antragstellung berechtigt sind staatlich finanzierte oder überwiegend staatlich refinanzierte deutsche Hochschulen.

Weitere Informationen

Anmelde- oder Einreichungsfrist

01.03.2021

Kategorisierung

Art des Termins

  • Call / Ausschreibung

Veranstaltungsform

  • Präsenzveranstaltung