StIL schreibt Förderung für lehrbezogene Portale und Netzwerke aus

Die Unterstützung von lehrbezogenen Portalen und Netzwerken steht im Mittelpunkt von zwei aktuellen Ausschreibungen der Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL). Je Netzwerk bzw. Portal ist eine Fördersumme von 50.000 bis 250.000 € pro Kalenderjahr möglich. Antragsberechtigte können sich bis zum 20. November 2022 um die jeweiligen Förderangebote bewerben.

30.09.2022

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) hat zwei bereits angekündigte Ausschreibungen nun offiziell bekannt gemacht. Ab 2023 stellt die Stiftung jährlich je etwa 1,25 Mio. Euro für zeitlich begrenzte Vorhaben von Netzwerken und Portalen zur Verfügung. Es werden Sachmittel, Personalmittel und Investitionsmittel für zeitlich einzugrenzende Vorhaben von lehrbezogenen Netzwerken bzw. lehrbezogenen Portalen förderfähig sein.

Ausschreibung „Fokus Portale. Stärkung von Portalen als innovationsbefördernde Akteure“

Betreiber/innen lehrbezogener Portale können einen Antrag im Rahmen der Ausschreibung „Fokus Portale. Stärkung von Portalen als innovationsbefördernde Akteure“ einreichen. Mit dieser Ausschreibung möchte die Stiftung Innovation in der Hochschullehre etablierte lehrbezogene Online-Portale in ihrem Innovationspotential für hochschulisches Lehren und Lernen stärken und den Wissenstransfer fördern. Lehrbezogene Portale im Sinne der Ausschreibung sind Webseiten, die systematisch lehrbezogenes Wissen zur Verfügung stellen.

Es werden Fördermittel für die Durchführung von Projekten vergeben, die zum 01.04.2023 beginnen. Das Fördervolumen kann zwischen 50.000 € und 250.000 € pro Kalenderjahr betragen. Es sind Laufzeiten von 12, 24 oder 36 Monaten möglich. Anträge sind mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens zum 20.11. 2022, 23:59 Uhr ausschließlich digital einzureichen.

Mehr Informationen zur Fokusförderung Portale.

Ausschreibung „Fokus Netzwerke. Stärkung von Netzwerken als innovationsbefördernde Akteure“

Mit der Ausschreibung „Fokus Netzwerke. Stärkung von Netzwerken als innovationsbefördernde Akteure“ schafft die Stiftung Innovation in der Hochschullehre ein Förderangebot für bestehende lehrbezogene Netzwerke. Diese Netzwerke haben mehrere wichtige Funktionen als Ergänzung hochschulischer Strukturen. Sie stützen Einzelpersonen in ihrer persönlichen Motivation Themen voranzubringen und befördern Austausch und Zusammenarbeit über Hochschulgrenzen hinweg.

Die Stiftung stellt für die Ausschreibung knapp 1,25 Millionen Euro pro Jahr in den Jahren 2023 bis 2025 zur Verfügung. Je Netzwerk ist eine Fördersumme von 50.000 bis 250.000 € pro Kalenderjahr möglich. Antragsberechtigt sind Mitglieder lehrbezogener Netzwerke.

Es werden Fördermittel für die Durchführung von Projekten vergeben, die zum 01.04.2023 beginnen. Anträge sind mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens zum 20.11.2022, 23:59 Uhr ausschließlich digital einzureichen

Mehr Informationen zur Fokusförderung Netzwerke.

Unterstützung bei der Antragsstellung

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre bietet Antragsberatung an, die in Videosprechstunden erfolgt. Mehr Informationen über die Termine sowie alle Details zur Antragstellung finden Sie auf der StiL-Webseite.

Kontakt

E-Mail: info@stiftung-hochschullehre.de
Telefon: +494060598150

Weitere Informationen

Anmelde- oder Einreichungsfrist

20.11.2022

Kategorisierung

Art des Termins

  • Call / Ausschreibung

Veranstaltungsform

  • Präsenzveranstaltung