Rechtsfragen bei e-Learning

E-Learning unterstützt die Wissensvermittlung durch Interaktivität und Präsentationsvielfalt. Ermöglicht werden zeit- und ortsunabhängiges, individuelles und kooperatives Lernen und Lehren. Dabei stellen sich für Lehrende Fragen des Urheberrechtes und des Datenschutzes. Nach § 52a UrhG ist die Hochschullehre berechtigt, zu Lehrzwecken einer definierten Gruppe für ein definiertes Ziel urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung zu stellen. So klar die Regelung auf den ersten Blick erscheint, so unscharf wird sie auf den Zweiten: In welchem Umfang dürfen Musik, Filme, Bilder und Texte verwendet werden? Wie groß darf eine geschlossene Gruppe sein? Gibt es zeitliche Grenzen für die Gruppe? Welche Personengruppen dürfen in einer Gruppe zusammengefasst werden? Welche Zugangsregelungen müssen getroffen werden? Anhand konkreter Beispiele wird in dem Workshop geklärt, wie weit der Wissenschaftsparagraph (§ 52a UrhG) ausgelegt werden kann. Gleichzeitig entstehen Risiken für die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Studierenden und Lehrenden. Mit jeder Lehr- und Lernaktivität sowie Kommunikation entstehen personenbezogene Daten, die - sogar in Profilen - zusammengeführt und zur Leistungsbewertung oder anderen Zwecken genutzt werden können. Mit der zunehmenden Nutzung von Wikis, Blogs und Foren von und für Studierende und Lehrende, werden auch vermehrt Beschwerden über Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes laut. Es werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen aus Sicht der Nutzer von Lernplattformen dargestellt. Anmeldung über www.campuseducation.de

02.03.2011, 01:00 - 01:00 Uhr

Kontakt

Dipl.-Geogr. Gisela Prey, campuseducation – Kompetenzzentrum Hochschulddidaktik für Niedersachsen (KHN), TU Braunschweig
E-Mail: g.prey@tu-braunschweig.de

Weitere Informationen

Kosten

Kategorisierung

Inhalte / Themen

  • E-Teaching Grundlagen

Art des Termins

  • Weiterbildungsveranstaltung

Veranstaltungsform

  • Präsenzveranstaltung