Bildungspolitik: Gesetz über befristete Arbeitsverträge

19.04.2007 | Kurzmeldung

Quelle: BMBF-Pressemitteilung Nr. 080/2007, 19. April 2007

Gesetz über befristete Arbeitsverträge ist in Kraft getreten

Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für dieBefristung eines Arbeitsvertrages. Bisher gab es nur Sonderregelungen fürdie Qualifizierungsphase von jungen Wissenschaftlern, die so genannte12-Jahresregelung bzw. 15-Jahresregelung in der Medizin. Mit dem neuenGesetz ist auch nach dieser Zeit eine befristete Weiterbeschäftigung imRahmen von Drittmittelprojekten einfach möglich. Dafür fehlte bisher eineausdrückliche gesetzliche Regelung, die die nötige Rechtssicherheit fürHochschulen, Forschungsinstitute und ihre Mitarbeiter schafft. DamitProjektteams sinnvoll arbeiten können, gilt der neue Befristungsgrund auchfür nichtwissenschaftliches Personal.

Die bisherigen in der Praxis bewährten Sonderregelungen für dieQualifizierungsphase wurden aus dem Hochschulrahmengesetz in das neueGesetz überführt. "Wir haben auch eine familienfreundliche Komponenteeingeführt, die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern helfenwird, Familie und Beruf leichter als bisher miteinander zu vereinbaren",betonte Schavan. Eltern, die Kinder betreuen, stehen nun mehr Zeit fürihre Qualifizierungsphase zu. Sie verlängert sich pro Kind um zwei Jahre."Bund, Länder und Vertreter der Wissenschaft haben bei diesem wichtigenGesetzgebungsvorhaben sehr konstruktiv zusammengewirkt. Daher konnten wirdie Reform auch so schnell realisieren", sagte die Ministerin.

Weitere Informationen zum Gesetz und Antworten zu häufig gestellten Fragenunter: http://www.bmbf.de/de/6776.php

Gepostet von: mschmidt
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