Neue Vertiefung: Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)

16.04.2013 |

Gesetzliche Regeln zur Zulassung und Anzeige von E-Learning-Angeboten


Quelle: www.zfu.de
In Deutschland müssen alle Fernlehrangebote durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. Dies betrifft auch alle E-Learning-Angebote, die auf der Grundlage privater Verträge und mit Betreuung kostenpflichtig online angeboten werden.

Grundlage hierfür ist das 1976 eingeführte Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), das sowohl dem Verbraucherschutz als auch der Qualitätssicherung der Lehrangebote dient. Unsere neue e-teaching.org-Vertiefung erklärt Ihnen, was Anbieter von Fernunterricht in Hinblick auf das FernUSG berücksichtigen sollten.

Gepostet von: mschmidt
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