BMBF fördert Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung mit 133 Millionen Euro

01.03.2021 | Ausschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat aktuell eine neue Förderinitiative zur Weiterentwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Hochschulbildung ausgeschrieben. Die Förderung umfasst sowohl Maßnahmen zur Stärkung von KI-Kompetenzen als auch Maßnahmen zur Verbesserung der Hochschulbildung durch KI. Bis zum 30. April 2021 können der zuständigen Landesbehörde Projektbeschreibungen in schriftlicher und elektronischer Form vorgelegt werden.

Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland verfolgen mit der Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ vom 11. Dezember 2020 das Ziel, das akademische Fachkräfteangebot für Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Künstlicher Intelligenz auszubauen sowie die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Hochschulbildung zu fördern.

Gegenstand der Förderung

Unter KI wurden in den vergangenen Jahrzehnten unterschiedliche Arten von Technologien zur maschinellen und algorithmen-basierten Verarbeitung großer Datenmengen verstanden. Daher wird in dieser Förderrichtlinie die gesamte Bandbreite möglicher KI-gestützter Anwendungen adressiert. Dazu zählen sowohl langjährig bewährte KI-Verfahren (z. B. regelbasierte Expertensysteme, Logiksysteme, Ontologien) als auch sich derzeit in der Weiterentwicklung befindliche Verfahren zur Erkennung und Analyse von Datenmustern (z. B. maschinelles Lernen, neuronale Netze). Diese breite technische Perspektive ist sinnvoll, da verschiedene Forschungsgenerationen von KI-Technologien für die Hochschulbildung einen Mehrwert bieten können.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen, einschließlich Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung oder Körperschaft des öffentlichen Rechts und staatlich anerkannte Hochschulen, die überwiegend staatlich refinanziert ­werden. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen als Verbund ist möglich, wenn eine Hochschule als Koordinatorin benannt ist. Eine Hochschule kann jeweils einen Antrag für ein Einzelvorhaben und einen Antrag als Verbundpartner bzw. Koordinator eines Verbundes stellen.

Förderungsdauer und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. In der Regel werden insgesamt für Einzelanträge bis zu 2 Millionen Euro bzw. für Verbundanträge bis zu 5 Millionen Euro, davon nicht mehr als 2 Millionen Euro für eine einzelne am Verbund beteiligte Hochschule, für eine Laufzeit von bis zu 48 Monaten gewährt. Eine Förderung ist höchstens bis zum Ende der Laufzeit der Förderinitiative am 31. Dezember 2025 möglich.

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Januar 2027 gültig.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger in Abstimmung mit der zuständigen Landesbehörde bis spätestens 30. April 2021 zunächst Projektbeschreibungen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektbeschreibungen aufgefordert, ­einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Details zur Ausschreibung und zum Antragsverfahren können der Bekanntmachung vom 24.02.2021 im Bundesanzeiger entnommen werden.

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Gepostet von: sgatzka
Kategorie: Ausschreibung