Rechtsgutachten von KI:edu.nrw zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen veröffentlicht

03.09.2025 | Kurzmeldung, Lesetipp

Im Rahmen des Projekts KI:edu.nrw der Digitalen Hochschule NRW wurde ein Rechtsgutachten zur europäischen KI-Verordnung und ihrer Relevanz für Hochschulen veröffentlicht. Ziel des Gutachtens ist es, Hochschulen in Deutschland und Europa eine fundierte Orientierung für den Einsatz und Betrieb von KI-Systemen zu bieten und sie auf dem Weg zu einem rechtskonformen Umgang mit der Verordnung zu unterstützen. Das vollständige Gutachten steht kostenfrei auf der Website von KI:edu.nrw zur Verfügung.

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Was bedeutet die europäische KI-Verordnung für Hochschulen?

Das neue Rechtsgutachten von KI:edu.nrw gibt Orientierung: Die KI-Verordnung der Europäischen Union (KI-VO) macht Vorgaben für Institutionen, die KI-Anwendungen selbst anbieten oder betreiben. Ob und wann die KI-VO für Hochschulen überhaupt gilt und was genau Hochschulen beachten sollten, dafür gibt das neue Rechtsgutachten von KI:edu.nrw eine erste Einordnung.

Über das Rechtsgutachten

Das neue Rechtsgutachten zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen bietet Hochschulen deutschland- und europaweit eine verlässliche rechtliche Orientierung und weist den Weg für einen rechtskonformen Umgang mit der KI-VO. Geklärt werden hochschulübergreifende Fragen, bei denen die KI-VO Interpretationsspielräume lässt und die für die Hochschulen zugleich von besonderer Relevanz sind. Ermittelt wurden diese Fragen in einem mehrstufigen Prozess unter Einbeziehung der nordrhein-westfälischen Hochschulen, hochschulbezogener Rechtsinformationsstellen der Bundesländer und weiterer Experten und Expertinnen.

Entstanden ist das Rechtsgutachten im Kontext des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Dach der Digitalen Hochschule NRW geförderten Projekts KI:edu.nrw.

Das Gutachten ist online abrufbar: Prof. Dr. Thomas Hoeren: Rechtsgutachten zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen, 2025, DOI: https://doi.org/10.13154/294-13421. Bei Fragen zum Gutachten kontaktieren Sie gerne das Team von KI:edu.nrw unter kiedu-nrw@ruhr-uni-bochum.de

Link zum Download

Learning AID Konferenz

Die rechtlichen Erkenntnisse aus dem Gutachten fließen direkt in die Praxis: Auf der von KI:edu.nrw organisierten Learning AID Konferenz am 2. und 3. September 2025 werden zentrale Fragen rund um KI in der Hochschullehre diskutiert. In Podiumsdiskussionen und Workshops werden die Inhalte des Gutachtens aufgegriffen und weitergedacht – mit dem Ziel, konkrete Handlungsschritte für Hochschulen zu identifizieren und zu erproben.

Ergänzend dazu bietet der Tagungsband der Learning AID 24, der Open Access veröffentlicht wurde, eine breite fachliche Grundlage. Er dokumentiert aktuelle Entwicklungen und Perspektiven zu Learning Analytics, Artificial Intelligence und Data Mining in der Hochschulbildung und bietet einen fachlichen Rahmen für die aktuellen Diskussionen.

Link zum Tagungsband

Weitere Informationen zum Rechtsgutachten und zur Learning Aid Konferenz finden Sie auf der Webseite von KI:edu.nrw.

Gepostet von: akohl
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