Baden-Württemberg startet Digitalisierungsoffensive für die Hochschullehre

26.11.2015 | Ausschreibung

Mit dem Förderprogramm „Digital Innovations for Smart Teaching - Better Learning" über 2 Mio. Euro will das Land Baden-Württemberg insbesondere strukturbildende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Lehre unterstützten. Antragsfrist ist der 1. Februar 2016.

Am 25. November 2015 hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Ausschreibung für das Förderprogramm „Digital Innovations for Smart Teaching - Better Learning" veröffentlicht.

Aus dem Ausschreibungstext:

„Mit der Digitalisierungsoffensive für die Hochschullehre in Baden-Württemberg [...] sollen aufbauend auf den an den Hochschulen vorhandenen Infrastrukturen und Kompetenzen strukturbildende Maßnahmen angestoßen und gefördert werden. Hierzu gehören regionale und landesweite Vernetzungen einschließlich gemeinsamer Dienste, Maßnahmen zur Verbesserung der Medien-und Informationskompetenz sowie der Methodenkompetenz der Lehrenden und Lernenden an den Hochschulen und die Entwicklung innovativer Projekte der Hochschulen zur nachhaltigen Verbesserung der Qualität der Lehre durch neueTechnologien. Die vorliegende Ausschreibung verfolgt damit das Ziel, den in der Vision dargelegten Wandel der Lehr- und Lernkultur durch die Digitalisierung zufördern und die Anreize für weiterführende Eigeninitiativen der Hochschulen zu erhöhen.“

Gegenstand der Förderung sind
1. Qualifizierungsangebote und Anreize für Lehrende und Lernende
2. Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den AnwendungsfeldernLearning Analytics, Social Media, Mobile Learning und Bring your own device (BYOD)
3. Aufbau von OER-Repositorien/Content-Sharing-Plattformen für die hoch-schul(arten)übergreifende Nutzung von Lerninhalten

Projektzkizzen und Anträge für das Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von 2 Mio. Euro können bis 1. Februar 2016 eingereicht werden. Die Höhe der Förderung sollte einen Gesamtförderbetrag von 250.000 EUR je Modellvorhaben über eine Laufzeit von bis zu 2 Jahren nicht überschreiten. Die Begutachtung und Auswahl der Projektskizzen sowie die Entscheidung über die zur Vollantragstellung Berechtigten ist im Februar 2016 geplant.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums.

 

 

 

 

Gepostet von: haug
Kategorie: Ausschreibung