Rechtsklärung für das Intranet

11.02.2009 | Kurzmeldung

Börsenverein und Kultusministerien uneinig über die Nutzung von Lehrbüchern im Intranet.

Die angemessene Vergütung für die Nutzung von Lehrbüchern im Intranet von Bildungseinrichtungen ist Thema einer Diskussion zwischen dem Börsenverein des deutschen Buchhandels, dem deutschen Hochschulverband und der Kultusministerkonferenz.

„Die Kultusministerkonferenz enteignet Autoren und Verlage“, erklärt der Börsenverein in einer aktuellen Pressemitteilung. Der Geschäftsführer des deutschen Hochschulverbandes sekundiert dem Börsenverein: „Diese Politik gefährdet die Versorgung mit hochwertiger Studienliteratur und entbehrt jeder bildungspolitischen Weitsicht.“
 
Der Stein des Anstoßes ist die Weigerung der Kultusministerkonferenz, „Autoren und Verlagen [eine] titelbezogene angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke in den Intranets von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen [zu] bezahlen“, wie es der Börsenverein formuliert.
 
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Zum Jahresende 2008 hatten die Regierungsfraktionen beschlossen, den sogenannten „Intranet-Paragraf“ 52a des Urheberrechtsgesetzes bis Ende 2012 zu verlängern. Danach dürfen Bildungseinrichtungen für Unterrichtszwecke urheberrechtlich geschützte Texte aus Büchern und Zeitschriften einem eng begrenzten Personenkreis in elektronischer Form im Intranet zur Verfügung stellen. Im Gegenzug müssen die Bildungseinrichtungen für diese Form der Werknutzung „eine angemessene Vergütung“ an die Verwertungsgesellschaft Wort zahlen. Die Mittel dafür müssen aus dem Bildungsetat der Länder aufgebracht werden. [Quelle irights]
Der aktuelle Streit dreht sich jetzt darum, wie die angemessene Vergütung errechnet und gezahlt werden soll. Die Kultusministerien schlagen die Vergütung in Form einer Pauschale vor. Die Rechteinhaber fordern, jede einzelne Werksnutzung getrennt zu erfassen und an die VG Wort zu melden. Diese könnte dann anhand der tatsächlichen Nutzungsvorgänge die Höhe der angemessenen Vergütung feststellen und für die Ausschüttung der Beträge an die betroffenen Verlage und Autoren sorgen.

Quelle:irights, 04.02.09

Gepostet von: mschmidt
Kategorie: Kurzmeldung