Juristischer Leitfaden zur Bereitstellung älterer Publikationen

20.05.2010 |

Die Arbeitsgruppe Open Access in der Schwerpunktinitiative "Digitale Information" der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen hat einen juristischen Leitfaden zur Online-Bereitstellung älterer Publikationen erstellt.


Der Leitfaden entstand in Folge eines Workshops zum Thema Open Access, der im Mai 2009 an der SUB Göttingen durchgeführt wurde. In dessen Verlauf erörterten Vertreterinnen und Vertreter der Rechtswissenschaften und der bibliothekarischen Praxis Problemfelder hinsichtlich des praktischen Umgangs mit unter § 137l UrhG fallenden Publikationen.

Zum § 137l UrhG

Mit der Novelle des Urheberrechtsgesetzes wurde § 31 Abs. 4 UrhG gestrichen und durch § 31a UrhG (Verträge über unbekannte Nutzungsarten) und § 137l UrhG („Übergangsregelung“ für neue Nutzungsarten) ersetzt. Während der neue § 31a UrhG zukünftige Verträge betrifft (hiernach können nunmehr auch Rechte an Nutzungsarten übertragen werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt sind), enthält § 137l Regelungen über „Altverträge“. Er gilt für alle Werke (unter anderem Bücher und Aufsätze), über die zwischen 1966 (Jahr des Inkrafttretens des Urheberrechtsgesetzes) und dem 1.1.2008 ein Verlagsvertrag abgeschlossen wurde, vorausgesetzt, dass durch diesen Vertrag dem Verlag „alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt“ wurden (wie es in § 137l UrhG heißt).

Sinn des § 137l UrhG ist es insbesondere, den Verwertern, also z.B. den Verlagen – bestimmte Umstände vorausgesetzt –, die wegen § 31 Abs. 4 UrhG ursprünglich keine Rechte für Online-Publikationen erwerben konnte, diese nachträglich zu verschaffen. Hierdurch soll ermöglicht werden, die „Archive“ mit alten Publikationen auch über Online-Medien verfügbar zu machen. Gegen diesen automatischen „Anheimfall“ der Rechte auf den Verwerter, konnte der Urheber zweierlei unternehmen. Einerseits konnte der dem Rechteübergang bis Ende des Jahres 2008 mittels einer formlosen Erklärung gegenüber dem Verwerter widersprechen. Alternativ konnten Autoren ihre Online-Rechte sichern, indem sie diese vor dem 1.1.2008 auf einen Dritten, beispielsweise einer wissenschaftlichen Einrichtung, übertrugen. Viele wissenschaftliche Einrichtungen haben auf diese Weise Nutzungsrechte für Publikationen eingeräumt bekommen. Nun wirft die Digitalisierung und Online-Bereitstellung der betroffenen Dokumente in den meisten Einrichtungen oft komplexe Fragen auf, die im Rahmen der Publikation – soweit möglich in Form konkreter Handlungsmöglichkeiten – beantwortet werden sollen.

Was bietet der Leitfaden?
Die in Ansätzen diskutierten Lösungsvorschläge wurden von Herrn Dr. Till Kreutzer (Rechtsanwalt bei i.e. in Hamburg und assoziiertes Mitglied des Forschungsbereichs Medien- und Telekommunikationsrecht am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung sowie des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software) systematisiert und inhaltlich ausgeführt, sodass ein Leitfaden für die tägliche Arbeit von Bibliotheken und Repositorien-Betreibern entstanden ist.

Der Leitfaden steht online zum Download zur Verfügung:
http://www.allianzinitiative.de/fileadmin/leitfaden.pdf

Gepostet von: mschmidt
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