2 Milliarden Euro für Qualitätspakt Lehre
24.11.2010 | Kurzmeldung, AusschreibungBund und Länder haben den Hochschulpakt 2020 um eine dritte Säule erweitert: Den Qualitätspakt Lehre zur Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität an den Hochschulen. Hierfür stellt der Bund im Zeitraum von 2011 bis 2020 insgesamt rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung.
Heute, am 24. November gab Bundesbildungsministerin Annette Schavan den Startschuss für das größte Förderprogramm zur Qualitätsverbesserung der Hochschullehre: den Qualitätspakt Lehre von Bund und Ländern. Der Bund fördert mit dem Qualitätspakt Lehre vielfältige Maßnahmen:
Gefördert wird erstens eine bessere Personalausstattung der Hochschulen auf allen Ebenen - vom Professor über den Mittelbau bis zum Tutor. Die Länder stellen sicher, dass dies kapazitätsneutral geschieht und damit tatsächlich zu einer Verbesserung der Betreuungssituation an den Hochschulen führt.
Zweitens werden Maßnahmen zur Qualifizierung des Hochschulpersonals für die Aufgaben in Lehre, Betreuung und Beratung gefördert. Dies zielt sowohl auf Nachwuchskräfte am Beginn ihrer Laufbahn als auch auf berufserfahrene Hochschullehrer.
Drittens sollen neue Impulse zur Weiterentwicklung der Lehrqualität und zur Professionalisierung der Lehre von der Förderung profitieren. Hierzu gehören sowohl hochschulinterne Ansätze als auch fach- oder methodenbezogene Verbünde.
Die Förderung soll in der Breite der Hochschullandschaft wirken und regional ausgewogen sein, sofern die inhaltlichen und qualitativen Förderkriterien erfüllt sind. Anträge der Hochschulen werden von einem zwölfköpfigen Expertengremium aus Wissenschaft, Hochschulmanagement und Studierendenschaft bewertet.
Bis zum 4. März 2011 können die staatlichen Hochschulen ihre Anträge einreichen. Förderbeginn ist zum Wintersemester 2011/12. Eine zweite Bewilligungsrunde (Stichtag für Anträge: 30. September 2011, Förderbeginn zum Sommersemester 2012) wird sich anschließen, um die Teilnahmechancen der Hochschulen zu erhöhen. Mit einer Förderdauer von bis zu fünf Jahren und einer Verlängerungsmöglichkeit bis zum Ende der Programmlaufzeit im Dezember 2020 erhalten die Hochschulen langfristige Planungssicherheit.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:http://www.bmbf.de/de/15375.php
Gefördert wird erstens eine bessere Personalausstattung der Hochschulen auf allen Ebenen - vom Professor über den Mittelbau bis zum Tutor. Die Länder stellen sicher, dass dies kapazitätsneutral geschieht und damit tatsächlich zu einer Verbesserung der Betreuungssituation an den Hochschulen führt.
Zweitens werden Maßnahmen zur Qualifizierung des Hochschulpersonals für die Aufgaben in Lehre, Betreuung und Beratung gefördert. Dies zielt sowohl auf Nachwuchskräfte am Beginn ihrer Laufbahn als auch auf berufserfahrene Hochschullehrer.
Drittens sollen neue Impulse zur Weiterentwicklung der Lehrqualität und zur Professionalisierung der Lehre von der Förderung profitieren. Hierzu gehören sowohl hochschulinterne Ansätze als auch fach- oder methodenbezogene Verbünde.
Die Förderung soll in der Breite der Hochschullandschaft wirken und regional ausgewogen sein, sofern die inhaltlichen und qualitativen Förderkriterien erfüllt sind. Anträge der Hochschulen werden von einem zwölfköpfigen Expertengremium aus Wissenschaft, Hochschulmanagement und Studierendenschaft bewertet.
Bis zum 4. März 2011 können die staatlichen Hochschulen ihre Anträge einreichen. Förderbeginn ist zum Wintersemester 2011/12. Eine zweite Bewilligungsrunde (Stichtag für Anträge: 30. September 2011, Förderbeginn zum Sommersemester 2012) wird sich anschließen, um die Teilnahmechancen der Hochschulen zu erhöhen. Mit einer Förderdauer von bis zu fünf Jahren und einer Verlängerungsmöglichkeit bis zum Ende der Programmlaufzeit im Dezember 2020 erhalten die Hochschulen langfristige Planungssicherheit.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:http://www.bmbf.de/de/15375.php