Ausschreibung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre: „Freiraum 2022“

19.01.2022 | Call for Papers/Participation

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre fördert innovative Projekte in Studium und Lehre. Im Rahmen der Ausschreibung „Freiraum 2022” können Interessierte frei von thematischen oder fachlichen Schwerpunkten Ideen für die Lehre entwickeln und erproben. Anträge können bis zum 15. März 2022 gestellt werden. Förderungsbeginn ist der 01. Juli 2022.

Förderziel

Mit der Förderausschreibung „Freiraum 2022“ will die Stiftung Innovation in der Hochschullehre Offenheit und Kreativität in der Hochschullehre ermöglichen. Die Förderung soll die Freiheit schaffen, Ideen für die Lehre zu entwickeln und zu erproben. Dabei werden Mittel für experimentelle Konzepte vergeben. Die Ausschreibung ist thematisch offen. Alle Vorhaben, die durch ihr Innovationspotenzial überzeugen, sind willkommen: Lehrformate können konzeptioniert, ausprobiert und reflektiert werden. Prozesse, die mit dem Lehren und Lernen an Hochschulen in Verbindung stehen, können neu gedacht und umgesetzt werden. Die Vorhaben sollen die Lernprozesse der Studierenden in den Mittelpunkt stellen. Ausschlaggebend für die Auswahl eines Projekts ist die Veränderung, die die Antragsteller/innen im Vergleich zur Ausgangssituation am jeweiligen Standort anstoßen möchten. „Freiraum“ ist eine wiederkehrende Ausschreibung, bei der regelmäßig Anträge gestellt werden können.

Zielgruppe und Förderungsart

Formal antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Hochschule mit eigenständiger Lehrverantwortung sowie Leitungen von lehrunterstützenden Service-Einrichtungen. Diese können an staatlichen oder privaten Hochschulen tätig sein. Aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit kann die Stiftung nur steuerbegünstigte Institutionen fördern. Studentische Projekte mit Lehrbezug sind ausdrücklich erwünscht. Die Antragstellung erfolgt in diesen Fällen über eine Lehrperson. Gefördert werden können alle Mitglieder von Hochschulen: Einzelpersonen, Tandems sowie Personengruppen an einer oder an mehreren Hochschulen. Kooperationen mit außerhochschulischen Partner/innen sind möglich.

Die Art der Förderung ist offen. Förderformate sind vorab nicht festgelegt. Von Tutor/innenstellen bis zur Gastprofessur ist alles möglich. Beantragt werden können Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektimmanente Investitionen. Projekte können eine Förderdauer von neun, zwölf oder 25 Monaten umfassen. 

Fristen

Anträge sind mit einem Finanzierungsplan bis spätestens zum 15. März 2022 einzureichen. Diese Antragsfrist gilt als Ausschlussfrist. Aufgrund der umfangreichen Prüfung und Begutachtung der Anträge können für eine mögliche Förderlaufzeit von neun oder zwölf Monaten lediglich bis zu 400 der ersten eingereichten Anträge und für eine mögliche Förderlaufzeit von 25 Monaten lediglich bis zu 200 der ersten eingereichten Anträge innerhalb der o.g. Frist berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigte Anträge können bei der nächsten Ausschreibungsrunde erneut eingereicht werden.

Die Projektförderung beginnt zum 01.07.2022. Die maximale Förderlaufzeit beträgt 25 Monate und endet am 31.07.2024. Die Förderentscheidung wird Mitte Mai 2022 getroffen.

Weite Details finden Sie auf der Webseite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre. 

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Gepostet von: hkeller
Kategorie: Call for Papers/Participation