StIL-Ausschreibungen im Herbst 2022: Förderung von Netzwerken und Portalen

11.07.2022 | Ausschreibung

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) hat zwei Ausschreibungen im Herbst 2022 angekündigt – eine für lehrbezogene Netzwerke und eine für lehrbezogene Portale. Die Ausschreibungen sind in ein Fördervorhaben eingebettet, das ab 2023 jährlich 1,25 Mio. Euro an Netzwerk- und Portal-Projekte zur Verfügung stellt. Die Vorankündigung soll gewährleisten, dass Antragsteller/innen mehr Zeit zur Vorbereitung ihres Antrags haben. Die offizielle Antragstellung wird im September/Oktober (KW 38/39) frei geschaltet und für acht Wochen möglich sein.

Ab 2023 stellt die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) jährlich je etwa 1,25 Mio. Euro für zeitlich begrenzte Vorhaben von Netzwerken und Portalen zur Verfügung. Ab Herbst 2022 können Summen von voraussichtlich 70.000€ bis 250.000€ pro Kalenderjahr mit Laufzeiten von einem bis drei Jahren beantragt werden (Förderbeginn: voraussichtlich Frühjahr 2023). Es werden Sachmittel, Personalmittel und Investitionsmittel für zeitlich einzugrenzende Vorhaben von lehrbezogenen Netzwerken bzw. lehrbezogenen Portalen förderfähig sein. 

Fokusförderung lehrbezogener Netzwerke

Lehrbezogene Netzwerke haben mehrere wichtige Funktionen als Ergänzung hochschulischer Strukturen. Sie stützen Einzelpersonen in ihrer persönlichen Motivation, Themen voranzubringen, und befördern Austausch und Zusammenarbeit über Hochschulgrenzen hinweg. Damit haben sie das Potential, Innovationen für die Lehre zu schaffen. Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre versteht sie als freiwilligen und auf Langfristigkeit angelegten Zusammenschluss von Personen zum Zweck der Weiterentwicklung von Lehre.

Mehr Informationen zur Fokusförderung Netzwerke.

Fokusförderung lehrbezogener Portale

Lehrbezogene Portale sind Webseiten, die lehrbezogenes Wissen zur Verfügung stellen. Ihr Zweck ist es, Personen in Hochschulen durch Informationen und Tools dabei zu unterstützen, ihre Aufgaben im oder für den Bereich Studium und Lehre optimal durchzuführen oder diese weiterzuentwickeln. Mögliche Inhalte von Portalen sind z. B. Lehr-/Lernmethoden, Planungshilfen, Theorie- und Prozesswissen zum Lehren und Lernen, empirische Befunde und best practices sowie Informationen zu relevanten Expertinnen und Experten, Netzwerken, Organisationen und Institutionen. Das Angebot steht online, leicht zugänglich, frei verfügbar und systematisch aufbereitet zur Verfügung.

Mehr Informationen zur Fokusförderung Portale.

Antragstellung

In der „Fokusförderung Portale” und „Fokusförderung Portale” gibt es jeweils zwei Wege der Antragstellung: 

  1. Über eine Hochschule (für rechtlich nicht-eigenständige Netzwerke bzw. Portale): Dies gilt für staatliche Hochschulen sowie für private steuerbegünstigte Hochschulen. Antragsberechtigt sind in diesem Fall Hochschulangehörige, die in einem lehrbezogenen Netzwerk oder als Betreiber/innen von etablierten lehrbezogenen Portalen tätig sind. Voraussetzung ist, dass die Hochschulleitung der Antragstellung schriftlich zustimmt und versichert, die administrative Abwicklung des Antrags und ggf. der Förderung zu übernehmen. Auch studentische Einreichungen sind möglich und erwünscht.
  2. Eigenständiger Antrag (für Netzwerke bzw. Portale mit eigener Rechtsform): Antragsberechtigt sind in diesem Fall Personen, die in verantwortlichen Positionen (z. B. Vorstand) von Netzwerken mit gemeinnütziger Rechtsform oder als Betreiber/innen von etablierten lehrbezogenen Portalen mit gemeinnütziger Rechtsform (wichtig: mit dem Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung) tätig sind. Auch studentische Einreichungen sind möglich und erwünscht.

Eine Antragstellung für Hochschulverbünde wird nicht möglich sein. Je Netzwerk bzw. Portal kann nur ein Antrag eingereicht werden.

Wie kann man sich auf die Ausschreibung vorbereiten?

  • Klären Sie, welche Antragsart für Sie die richtige ist.
  • Wenn Sie einen Antrag über eine Hochschule stellen möchten, sollten Sie das Gespräch mit der Hochschulleitung suchen, um zu klären, ob eine administrative Abwicklung des Projekts über die Hochschule möglich ist. Sammeln Sie ggf. Fragen, die von Seiten der Hochschule geklärt werden müssen.
  • Stellen Sie den Zweck, die Mehrwerte und Anknüpfungspunkte Ihres Netzwerkes bzw. Portals für die Gestalter/innen von Lehre und Studium zusammen.
  • Denken Sie über den inhaltlichen Zuschnitt Ihres Antrags nach.
  • Im Falle der Fokusförderung Portale: Überprüfen Sie, inwiefern es Portale mit ähnlicher oder ergänzender Funktionalität gibt, und erwägen Sie eine Kooperation.

Weitere Details zur Ankündigung der Ausschreibungen entnehmen Sie bitte der Webseite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Bildquelle im Blog und auf Facebook: Pixabay, Lizenz

Gepostet von: hkeller
Kategorie: Ausschreibung