BMFTR-Förderaufruf: Teilmodul E1 „Konzeption und Durchführung von Transferprojekten“

12.12.2025 | Call for Papers/Participation

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) schreibt einen Förderaufruf zur Unterstützung des Wissenstransfers in die Anwendung und Lehre aus. Das Teilmodul E1 „Konzeption und Durchführung von Transferprojekten“ ist dem Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (FSP2 WiHo)” zugeordnet. Projektskizzen können bis zum 28. Januar 2026 eingereicht werden.

Wissenstransfer in der Forschung über das Wissenschafts- und Hochschulsystem (WiHo-Forschung) erfolgt bislang überwiegend über klassische wissenschaftliche Kommunikationsformen – etwa Publikationen in Fachzeitschriften oder Beiträge auf wissenschaftlichen Konferenzen. Der geplante 5. Förderaufruf innerhalb der WiHo-Rahmenbekanntmachung soll einen nachhaltigen, rekursiven Transfer zwischen WiHo-Forschung und Anwendung stärken. Dieser Förderaufruf erfolgt unter der Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ vom 20.10.2023.

Er adressiert das Modul E: Wissenstransfer in die Anwendung und Lehre der Rahmenbekanntmachung. Förderziel ist es, mit konkreten Maßnahmen und Aktivtäten einen rekursiven Transfer von Ergebnissen zwischen der WiHo-Forschung und der Praxis zu verbessern. Gefördert werden Projekte, die modellhaft aufzeigen, wie wissenschaftliche Erkenntnisse wirkungsvoll, nachhaltig und adressatengerecht in Praxis, Lehre und Hochschulmanagement eingebracht werden können. Die nachfolgende Auflistung soll mögliche Förderinhalte näher erläutern. Sie ist keine abschließende Aufzählung, sondern soll lediglich exemplarisch zeigen, welche Themen im Rahmen der Förderung u.a. denkbar sind. Andere innovative Ideen sind willkommen. Praxisprojekte können beispielsweise auf folgendes abzielen:

Mögliche Inhalte

Praxisprojekte können beispielsweise auf folgendes abzielen, aber auch andere innovative Ideen sind willkommen:

  • Entwicklung und (exemplarische) Erprobung innovativer, effektiver Transferinstrumente und -formate in der WiHo-Forschung, z. B. Chatbots, kuratierte Newsletter für Forschungsergebnisse, die Etablierung neuartiger Veranstaltungsformate, Nutzung innovativer, neuartiger Transferkanäle oder Adressierung neuer Stakeholdergruppen. 
  • Entwicklung und (exemplarische) Erprobung nachhaltiger Transferstrukturen in der WiHo-Forschung, z. B. die Etablierung langfristiger Kooperationsformate zwischen Forschung und Praxis, die Implementierung von Best-Practice-Modellen für den Praxistransfer, die Schaffung von dauerhaften Schnittstellen zwischen Wissenschaft, Politik und Wirtschaft, oder der Aufbau von Netzwerken zur strukturellen Verankerung von WiHo-Transferprozessen.
  • Stärkung von Transferkompetenzen in der WiHo-Forschung, z. B. systematischer Ausbau von Kooperationen mit Praxispartnern, gezielte Förderung von Transferkompetenzen bereits bei der Ausbildung von Wissenschaftler:innen in einer frühen Karrierephase, Entwicklung von innovativen Tools zur Unterstützung des Praxistransfers, Formate zur nachhaltigen Integration des Transfers in die WiHo-Forschungsplanung oder die Förderung von innovativen Kommunikations- und Disseminationsstrategien zur breitenwirksamen Verankerung von Forschungsergebnissen. 

Voraussetzungen

Förderfähig sind im Rahmen von zeitlich begrenzter Projektförderung Vorhaben, die konkret die Verbesserung des WiHo-Transfers zum Ziel haben, einschließlich des Monitorings und der Erfolgsmessung. Es werden nur Projekte gefördert, die konkrete Maßnahmen, Aktivitäten und Formate entwickeln, die den Transfer von Ergebnissen aus der WiHo-Forschung verbessern. Forschung zum WiHo-Wissenstransfer ist nur als Begleitforschung im Rahmen eines begleitenden Monitorings (zusammengeführt durch ein „Metaprojekt“) angedacht. Nicht förderfähig ist generelle Forschung zum Transfer oder Vorhaben in Themenbereichen außerhalb der WiHo-Forschung. Entsprechende Anträge ohne Anwendungsschwerpunkt werden nicht in eine externe Begutachtung gegeben. 

Um den Transfer in der WiHo-Forschung nachhaltig zu verbessern, müssen geeignete Indikatoren zur Erfolgsmessung der in den Vorhaben entwickelten und erprobten Transferformate, -instrumente und -strukturen in der Skizze beschrieben und im Vorhaben genutzt werden. Weiterhin soll im Verwertungsplan („Angaben zu Verwertungsmöglichkeiten und -planungen“) der Projektskizze dargelegt werden, wie eine nachhaltige, dauerhafte Nutzung der innovativen Transferformate, -instrumente und -strukturen nach Projektende erfolgen kann. 

Einreichungen

Im Rahmen dieser Maßnahme werden Verbund- und Einzelprojekte gefördert. Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, weitere zum Sektor der staatlichen Hochschulen gehörende Institutionen und Trägereinrichtungen. Eine zusätzliche Beteiligung von assoziierten Partnern und Praxisakteuren (ohne Förderung) im Verbund wird begrüßt. Die vorgesehene Förderdauer beträgt bis zu 36 Monate.

Zeitplan

  • 1. Stufe: Projektskizzen (max. 11 bzw. bei Verbünden 12 Seiten) bis zum 28. Januar 2026 in elektronischer Form
  • 2. Stufe: bei positiv bewerteter Projektskizze, förmlichen Förderantrag einreichen

Weitere Details zum Förderaufruf finden Sie auf der BMFTR-Website.

Bild im Blog und auf Social Media: StockSnap/pexels

Termin

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Gepostet von: cdemircan
Kategorie: Call for Papers/Participation