Zugelassene Materialien

In Abhängigkeit der prüfungsrelevanten Inhalte und prüfungsrechtlicher Vorgaben ist abzuwägen, welche Materialien bei der Prüfung zugelassen werden sollen.


Bei der Bewertung von Rechtschreibekompetenzen ist beispielsweise sicherzustellen, dass keine automatische Rechtschreibhilfe benutzt werden kann. Bei einem Fremdsprachentest sollten keine elektronischen Wörterbücher bzw. Internetlexika zum Einsatz kommen.

Um der Verwendung nicht erlaubter Materialien vorzubeugen, kann in Computerräumen der Einsatz von Datenträgern wie Diskette, CD-ROM oder USB-Stick durch eine Versiegelung der USB- oder Firewire-Anschlüsse und der Laufwerke unterbunden werden.

Es bleibt zu entscheiden, ob eine Verbindung ins Internet verhindert werden soll. Auch diese Option lässt sich in Computerräumen technisch lösen. Durch eine entsprechende Zeitbegrenzung der Prüfung kann ebenfalls einer umfangreichen Online-Recherche während der Prüfung vorgebeugt werden.

Letzte Änderung: 08.04.2015