Korrektur

Der Korrekturaufwand einer Prüfung hängt von der Art der Prüfung ab, wobei sich Unterschiede zwischen mündlichen und schriftlichen, formalisierten und freien Konzeptionen ergeben.

Mündliche Prüfungen sind zeitaufwändig in der Durchführung, die Notenfindung beruht hingegen in einer – je nach Lehrstil – mehr oder weniger formalen, vergleichenden Einschätzung der Leistungen. Diese qualitative Bewertung kann nicht automatisiert werden. Der Computereinsatz scheidet in diesem Zusammenhang demnach aus.

Der Korrekturaufwand bei schriftlichen Prüfungen hingegen ist höher und kann bei großen Gruppen sehr viel Zeit beanspruchen. Dieser Aufwand steigert sich noch, wenn zusätzlich eine Rückmeldung an die Studierenden vorgesehen wird. Dies ist allerdings mit klaren Vorteilen verbunden: Bei einem ausführlichen Feedback kann selbst in der Prüfung noch gelernt werden.


Ein großer Vorteil von computergestützten Prüfungen ist die automatische Korrektur durch das Programm. Dabei ist allerdings zu beachten, dass maschinelle Bewertungen nur die Endergebnisse der Aufgaben berücksichtigen können, nicht den Lösungsweg. So kann bei einer computerbasierten Korrektur zwar die Objektivität im Sinne der Unabhängigkeit von Gutachter und Prüfling erhöht werden. Dennoch ist eine augenscheinliche Zweitkorrektur anzuraten, um eine Honorierung teilrichtiger Antworten zu ermöglichen und in Härtefällen eine Gesamtbeurteilung der Leistung in die Entscheidung einfließen zu lassen.

Durch Musterlösungen, die nach den Prüfungen verteilt werden, können Sie für Transparenz in der Notenfindung sorgen. Indem Sie Ihrem Erwartungshorizont darlegen, kann die Bewerung nachvollzogen werden. Im Rahmen computergestützter Szenarien können ebenfalls Rückmeldungen eingearbeitet werden.

Informationen zu virtuellen Klausuren finden Sie in einer Vertiefung. Weitere Hinweise zu Prüfungsgeneratoren und Lernmanagementsystemen, die zum Teil die automatische Auswertung von Klausuren und Verwaltung der Ergebnisse ermöglichen, finden Sie im Bereich Medientechnik in unserm Portal.

Aushang der Ergebnisse
Veröffentlichungen von Prüfungsergebnissen bedürfen der Einwilligung der Studierenden. Außerdem ist zu beachten, dass eine Zuordnung der Personen zu den Ergebnissen nicht aufgrund der Matrikelnummer oder anderer leicht recherchierbarer Kriterien erfolgen sollte. Vielmehr sollten individuelle Codes verwendet werden bzw. die Abfrage über die persönlichen Logins geschützt werden. Mittlerweile bieten bereits verschiedene Hochschulen entsprechende Services für die Studierenden an.

Letzte Änderung: 10.06.2015