Creative Commons

Wollen Autorinnen und Autoren oder andere Kreative der Allgemeinheit den freien Zugang zu ihren Werken unter bestimmten Bedingungen ermöglichen, benötigen sie Lizenzverträge. Creative-Commons-Lizenzen stellen für Menschen ohne juristische Fachkenntnisse eine einfache Möglichkeit dar, ihren Willen bei der Nutzung ihrer Werke zum Ausdruck zu bringen.

Rahmenbedingungen

Als Schöpferin bzw. Schöpfer von Werken, beispielsweise im Text-, Bild-, oder Videobereich, stehen Autorinnen und Autoren, Künstlerinnen und Künstler oder allgemein kreativ tätige Menschen oft vor der Frage, wie sie ihre Werke am besten der Öffentlichkeit zugänglich machen sollen. Pauschale Schutzrechte führen in vielen Ländern (auch in Deutschland) erst einmal dazu, dass Werke automatisch durch das Urheberrecht geschützt sind. Wenn es anschließend darum geht, Inhalte anderen zugänglich zu machen, ihnen Rechte zur Weiterverwendung und Bearbeitung einzuräumen, sind juristisch einwandfrei formulierte Lizenzverträge von Vorteil, damit die in den Lizenzen beschriebenen Nutzungsrechte im Notfall einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Zu diesem Zweck bietet das Creative-Commons-Lizenzsystem eine einfache Möglichkeit, mithilfe vorgefertigter Lizenzverträge die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte rechtlich abzusichern. Seit 2004 sind auch Creative-Commons-Lizenzen verfügbar, die an das deutsche Rechtssystem angepasst sind (Altemark, 2009).

Grundsätzlich geht es bei dieser Form der Lizenzierung darum, der Allgemeinheit Rechte einzuräumen, Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Auch die Bearbeitung eines Werkes kann erlaubt werden. Dieser Ansatz steht im Geiste der Open Access-Bewegung, die es sich zum Ziel gemacht hat, den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen zu gewährleisten. Es verwundert daher auch nicht, dass die Texte der Wikipedia neben der früher oft verwandten GFDL (GNU Free Documentation License) heute unter eine Creative-Commons-Lizenz gestellt werden.

Details

Logo: Kreis mit dicken schwarzen Rand, im Kreis stehen zwei kleine "cc".
Logo der CC-Organisation

Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die 2001 an der Stanford University auf Initiative von Lawrence Lessig gegründet wurde. Ziel der Organisation ist die Unterstützung der Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem vorgefertigte Lizenzverträge für die Verbreitung von Inhalten zur Verfügung gestellt werden. Die Organisation ist dabei weder Verwerter noch Verleger, kein Vertragspartner oder Rechteinhaber. Sie stellt lediglich Vertragstexte zur Verfügung.

Die ursprüngliche Zielgruppe für die erste von der CC öffentlich zugänglich gemachte Lizenz, der Creative Commons Public License, waren kreativ Schaffende aus den Bereichen Musik, Film, Fotografie oder dem Grafikbereich. Die Lizenz ist daher nicht für Autorinnen und Autoren von Texten geeignet. Aber durch den modularen Aufbau des Lizenzsystems, in dem verschiedene Lizenzbedingungen kombiniert werden können, wurden die daraus resultierenden Lizenzen auch für andere Bereiche nutzbar (Euler, 2005). Inzwischen existieren durch die Kombination verschiedener Bedingungen insgesamt sechs verschiedenen CC-Lizenzen, die teilweise auch für Autorinnen und Autoren geeignet sind. Diese Lizenzen schränken die Nutzung der darunter stehenden Werke unterschiedlich stark ein. Jedoch bieten alle Creative Commons-Lizenzen dem potentiellen Nutzer und der potentiellen Nutzerin mehr Freiheiten als das Urheberrechtsgesetz.

Folgende Bedingungen lassen sich wie Module zu verschiedenen Lizenzen zusammensetzen:

cc-by BY Namensnennung
cc-nc NC Nicht kommerziell
cc-nd ND Keine Bearbeitung
cc-sa SA Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Im Ergebnis entsteht der Lizenzhinweis als Kombination der verschiedenen Module:

cc-sa cc-sa BY-SA Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
cc-sa cc-nc BY-NC Namensnennung – Nicht-kommerziell
cc-sa cc-nc cc-sa BY-NC-SA Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
cc-sa cc-nd BY-ND Namensnennung – Keine Bearbeitung
cc-sa cc-nc cc-nd BY-NC-ND Namensnennung – Nicht-kommerziell – Keine Bearbeitung

Bei diesen Darstellungen handelt es sich jedoch lediglich um einen leicht verständlichen Hinweis auf den eigentlichen Lizenztext. Dem jeweiligen Lizenzhinweis liegt daher zunächst noch der sogenannte License Deed – eine ebenfalls leicht verständliche textliche Zusammenfassung – sowie ein richtiger Lizenzvertrag zugrunde. Eine Übersicht über alle Lizenzhinweise, inkl. License Deed und Lizenzvertrag, gibt es auf der Webseite creativecommons.org. Damit die Lizenzbedingungen automatisch verarbeitet werden können, existiert darüber hinaus noch eine Maschinen lesbare Version der Lizenzbedingungen auf Grundlage von RDF. So können die Lizenzbedingungen auch von Programmen verarbeitet werden.

Stolpersteine

Gerade die Darstellung der Lizenzen bringt aber auch Probleme mit sich. So kann die kurze und leicht verständliche Wiedergabe der Lizenzbedingungen mithilfe von Icons oder dem Lizenznamen zu der Annahme verleiten, genau verstanden zu haben, was erlaubt ist. Tatsächlich stehen hinter allen hier dargestellten Lizenzvarianten mit den entsprechenden Bedingungen umfangreiche von Juristinnen und Juristen formulierte Lizenzverträge.

Trotz vorgefertigter Verträge und einer leicht verständlichen Darstellung ist das richtige Anbringen der Lizenzbedingungen an Texte oder andere Werke nicht so trivial, wie es zunächst anmutet. So wird aus der vereinfachten Darstellung nicht klar, wie z. B. die erforderliche Namensnennung des Künstlers oder der Künstlerin bei einem Bild in der Praxis aussehen soll. Muss der Verweis lesbar unter dem Werk angebracht werden? Genügt ein Eintrag im Impressum oder kann der Hinweis in die Metadaten des Bildes geschrieben werden? Inzwischen existiert zwar eine Vielzahl von Werkzeugen, die den Umgang mit den Lizenzen erleichtern sollen, aber auch diese müssen erst installiert und erlernt werden.

Wer die in den CC-Lizenzen genannten Bedingungen nicht beachtet, begeht einen Verstoß durch den die Lizenz automatisch endet. Damit ist eine Abmahnung auf Grundlage des Urheberrechts denkbar (Schwenke, 2007).

Werke, die unter verschiedenen Creative-Commons-Lizenzen stehen, lassen sich nicht unbedingt miteinander kombinieren, da das daraus neu entstehende Werk wieder unter derselben Lizenz wie das ursprüngliche Werk stehen muss.

Vorteile

  • Die Verwendung von CC-Lizenzen erfordert in der Regel keine genaue Kenntnis der dahinter liegenden Lizenzbedingungen. Für die Nutzung ist weder eine Expertise im Urheberrecht noch anwaltliche Beratung erforderlich.
  • Dem Nutzer bzw. der Nutzerin wird ein juristisch geprüftes Instrument an die Hand gegeben, um seinem bzw. ihren Willen bei der Weitergabe eines Werkes Ausdruck zu verleihen.
  • CC-Lizenzen sind flexibel und funktionieren wie ein Baukastensystem. Verschiedene Lizenzbedingungen können miteinander kombiniert werden.
  • Die Verwendung der Lizenzen kann die Verbreitung von Werken steigern und damit die eigene Bekanntheit fördern.
  • Umgekehrt fördert die Verwendung von CC-Lizenzen den freien Zugang zu Informationen, da die freie Zugänglichkeit der Werke durch die vorgegebenen Bedingungen begünstigt wird und die Bedingungen für die Weitergabe für Außenstehende klar erkennbar sind.

Nachteile

  • Nur die ursprünglich vorgesehenen Lizenzbedingungen lassen sich problemlos miteinander kombinieren. Bestehen darüber hinausgehende Anforderungen an die Lizenz, sind weiterhin genaue Kenntnisse des Urheberrechtsgesetzes erforderlich.
  • CC-Lizenzen unterstützen von Haus aus lediglich die freie Weitergabe von Werken. Bedingungen für die kommerzielle Verwertung sind nicht vorgesehen.
  • Die Einschränkung NC (non-commercial) bedeutet, dass hier eine kommerzielle Nutzung nicht erlaubt ist. Allerdings werden durch diese Lizenz viele wichtige Nutzungsarten ausgeschlossen, etwa die Verwendung in freien Wissensgemeinschaften und Archiven, in der Wikipedia, in Publikationen, Kompilationen und Mashups. Das ist von den Urhebern und Urheberinnen meist nicht beabsichtig. Mehr Hintergrundinformationen zur Einschränkung NC gibt der Leitfaden von iRights.info: „Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen. Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung 'nicht-kommerziell – NC'" (Klimpel, 2012) (PDF).
  • Für die Urheberinnen und Urheber entfällt eine potentielle Einnahmequelle. Eine einmal gegebene CC-Lizenz kann auch nicht widerrufen werden. Letztlich ist das derzeit vorherrschende System der Erhebung von Gebühren über Verwertungsgesellschaften mit dem System der CC-Lizenzen im Sinne einer finanziellen Entschädigung der Autorenschaft nicht vereinbar.

Beispiele

Werkzeuge

  • Die Suchmaschine Openverse ermöglicht eine einfache Suche nach CC-lizenzierten Inhalten wie digitalen Fotos, Bildern oder Audiodateien. Die Dateien können anschließend direkt auf der Seite heruntergeladen werden. Über den korrekten Lizenzhinweis müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer ebenfalls keine Gedanken machen, dieser wird in drei verschiedenen Formaten zur Verfügung gestellt: Als „Rich Text“, in HTML oder als „Plain text“ (für analoge, gedruckte Werke).
  • Auf der Webseite der Creative-Commons-Organisation lässt sich mit dem Licence Chooser in wenigen Schritten ein Lizenzvermerk zusammenstellen. Anschließend werden ein Stück HTML-Quellcode oder Metadaten für Bilder generiert und können weiterverwendet werden.
  • CC Lookup ist ein kleines Programm, mit dem angebrachte Lizenzinformationen von Mediendateien abgefragt werden können.
  • Open Attribute ist eine Erweiterung für verschiedene Browser, die das einfache Ansehen, Kopieren und Anbringen von CC-Lizenzen erlaubt.

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 04.08.2022