Anmeldung

Die Teilnahme an einer Prüfung erfordert eine verbindliche Anmeldung vorab. Hierfür sind an Präsenzhochschulen Formblätter mit Unterschrift die Regel.

Im Falle einer virtuellen Prüfung kann auch die Anmeldung virtuell erfolgen z.B. mit Hilfe individueller Login-Verfahren bei denen sich die Nutzer mit Benutzernamen und Kennwort authentifizieren oder auch per E-Mail.

Es gilt zu beachten, dass entsprechende Regelungen stets vom Prüfungsamt initiiert und rechtlich abgesichert sein müssen. Ansonsten riskieren Sie zum einen Klagen der Studierenden, zum anderen nicht anerkannte Prüfungen beim Prüfungsamt.

Wie computergestützte Prüfungen von den Studierenden aufgenommen werden, ist für deren langfristige Implementierung in den Studienbetrieb von großer Bedeutung. Da es sich hierbei um die Einstellung der Studierenden zum Lernen und Prüfen mit digitalen Medien handelt, spielt auch das subjektive Gefühl der Prüflinge eine wichtige Rolle.

Um sich bei der Ableistung einer virtuellen Prüfung sicher zu fühlen, müssen die Studierenden frühzeitig über die organisatorischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen informiert werden. Dabei spielen Informationen bezüglich der technischen Sicherheit, der Wiederholbarkeit der Prüfung und der endgültigen Notenerrechnung eine wesentliche Rolle.

Nicht zuletzt kann auch die Prüfungsform – Klausur oder mündliche Prüfung – und die Auswertungsmodalität – computergestützt oder personengestützt – Einfluss auf die Akzeptanz haben. Beachten Sie, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit die zentralen Grundvoraussetzungen für den Erfolg und die Annahme virtueller Prüfungen sind.

Unabhängig davon, ob Sie virtuelle oder herkömmliche Prüfungen durchführen, können Sie zumindest für die Verwaltung der Prüfungsergebnisse Computertechnik nutzen. Die Hochschul-Informations- System GmbH bietet ein Prüfungsverwaltungsmodul an, das Sie von der Prüfungsanmeldung über die automatische Berechnung von Zwischen- und Gesamtnoten bis hin zur Erstellung von Zeugnissen unterstützt.

Beispiele

Letzte Änderung: 10.06.2015