DSGVO – Veränderungen und Folgen für den Hochschulbereich

Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar anwendbar. Dabei ergaben sich einige Änderungen in Sachen Datenschutz und Datensicherheit, die auch für den Hochschulbereich relevant sind. Im Online-Event wurden wesentliche Veränderungen und die konkreten Folgen der Verordnung vorgestellt.

17.05.2018, 14:00 Uhr

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Prof. Dr. Tobias Keber (Foto: A. Krombholz)

Bereits im Mai 2016 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung der europäischen Union in Kraft getreten, die sogenannte DSGVO. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist wird sie nun ab dem 25.5.2018 für öffentliche und nicht öffentliche Stellen in Deutschland unmittelbar anwendbar sein. Konkret geht es dabei um die Verarbeitung personenbezogener Daten, also aller Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen - wie Vorname, Nachname, Privatanschrift, E-Mail-Adresse oder Standortdaten.

Mit der DSGVO ergeben sich einige Änderungen zum Thema Datenschutz, die auch Hochschulen und Universitäten betreffen. Zwar bestehen schon jetzt weitreichende Regelungen zum Umgang mit den Daten, neu sind aber z.B. umfassende(re) Dokumentationspflichten. Dabei muss u.a dargelegt werden, wie und zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden, um welche Art von Daten es sich handelt, welche Personen(gruppen) auf die Daten Zugriff haben, welche Risiken bei der Verarbeitung bestehen und wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Datenmissbrauchs einzuschätzen ist. Diese Dokumentation muss vorliegen und auf Anfrage unverzüglich vorzeigbar sein.

Im Online-Event stellte Prof. Dr. Tobias Keber, Professor für Medienrecht und Medienpolitik an der Fakultät für Electronic Media an der Hochschule der Medien in Stuttgart die grundlegende Idee des DSGVO dar, sowie wesentlichen Veränderungen gegenüber den bestehenden Regelungen und erläuterte die konkreten Folgen für die betroffenen Einrichtungen.