DSGVO – Veränderungen und Folgen für den Hochschulbereich

Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar anwendbar. Dabei ergaben sich einige Änderungen in Sachen Datenschutz und Datensicherheit, die auch für den Hochschulbereich relevant sind. Im Online-Event wurden wesentliche Veränderungen und die konkreten Folgen der Verordnung vorgestellt.
Prof. Dr. Tobias Keber (Foto: A. Krombholz)

Bereits im Mai 2016 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung der europäischen Union in Kraft getreten, die sogenannte DSGVO. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist wird sie nun ab dem 25.5.2018 für öffentliche und nicht öffentliche Stellen in Deutschland unmittelbar anwendbar sein. Konkret geht es dabei um die Verarbeitung personenbezogener Daten, also aller Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen - wie Vorname, Nachname, Privatanschrift, E-Mail-Adresse oder Standortdaten.

Mit der DSGVO ergeben sich einige Änderungen zum Thema Datenschutz, die auch Hochschulen und Universitäten betreffen. Zwar bestehen schon jetzt weitreichende Regelungen zum Umgang mit den Daten, neu sind aber z.B. umfassende(re) Dokumentationspflichten. Dabei muss u.a dargelegt werden, wie und zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden, um welche Art von Daten es sich handelt, welche Personen(gruppen) auf die Daten Zugriff haben, welche Risiken bei der Verarbeitung bestehen und wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Datenmissbrauchs einzuschätzen ist. Diese Dokumentation muss vorliegen und auf Anfrage unverzüglich vorzeigbar sein.

Im Online-Event stellte Prof. Dr. Tobias Keber, Professor für Medienrecht und Medienpolitik an der Fakultät für Electronic Media an der Hochschule der Medien in Stuttgart die grundlegende Idee des DSGVO dar, sowie wesentlichen Veränderungen gegenüber den bestehenden Regelungen und erläuterte die konkreten Folgen für die betroffenen Einrichtungen.

Materialien zur Veranstaltung

Hier finden Sie im Anschluss an das Online-Event alle bereitgestellten Materialien, wie die Aufzeichnung der Veranstaltung oder die Folien der Referentinnen und Referenten.

Aufzeichnung

Folien von Prof. Dr. Tobias Keber

Fragen (5)

Haben Sie eine Frage zur Veranstaltung? Hier können Sie im Vorfeld der Veranstaltung eigene Fragen an den Referenten stellen und zusätzlich mit einem Klick auf die Zahl vor der Frage für eine Frage stimmen. Sie können Ihre eigenen Fragen wieder löschen, solange dafür noch nicht gestimmt wurde.

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Nils Benning : Welche rechtlichen Besonderheiten sind ab dem 25. Mai bei einrichtungsübergreifenden Lehrveranstaltungen zu beachten, wenn Studierende mehrerer Einrichtungen auf das LMS meiner Einrichtung zugreifen? Beispiel zur Authentifizierung: Shibboleth. Erfassung vom Lernfortschritt erfolgt personenbezogen im hiesigen LMS.
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Katja Derr : Ich habe gehört, dass die Datenschutzvereinbarungen ab dem 25.5. unterschrieben werden müssen - stimmt das und wenn ja, was bedeutet das für E-Learning Systeme? Reicht ein Klick auf "Zustimmen" nicht mehr aus?
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Christian Schmidt : Was bedeuten die Neuerungen für Online-Evaluationen (z.B. Lehrevaluationen), wenn diese zwar anonymisiert durchgeführt werden, aber die freiwillige Möglichkeit besteht für Rückfragen Kontaktdaten anzugeben? Reicht die Freiwilligkeit als implizite Einwilligung?
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Anja Schultze : Welche Auswirkungen hat die neue Datenschutzrichtlinie auf die Lehr- und Ausbildungsforschung?
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Anja Schultze : Inwieweit können OER im Zusammenhang mit der neuen Datenschutzvereinbarung genutzt werden? Wie können OER erstellt und genutzt werden in Hinblick auf Einhaltung der neuen Datenschutzrichtlinie?

Statistik

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