Ausschreibung: Data Literacy Education.NRW
11.06.2019 | AusschreibungDieses Förderprogramm soll dazu beitragen, den Erwerb von Data Literacy für Studierende aller Fächer zu etablieren. Es werden insgesamt bis zu zwölf Hochschulen mit einem Gesamtfördervolumen von bis zu drei Millionen Euro gefördert. Alle staatlichen Kunsthochschulen sowie Universitäten und Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen sind eingeladen, sich mit ihren Lehr- und Lernkonzepten zu bewerben. Bewerbungsschluss ist der 20. September 2019.
Die Hochschulen adressieren den Erwerb von Data Literacy und fachspezifischen Datenkompetenzen bisher noch nicht in der Breite. Während bereits eine Reihe spezialisierter Data-Science-Studienangebote im Umfeld der klassischen Fächer Informatik, Mathematik und Statistik entstanden sind und entstehen, fehlt es noch an Konzepten und Angeboten für den umfassenden Erwerb von Data literacy Kompetenzen von Studierenden aller Fächer. Daher möchten das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und die Digitale Hochschule Nordrhein-Westfalen im Rahmen der landesweiten Digitalisierungsoffensive einen Beitrag dazu leisten, den Erwerb von Data Literacy für Studierende aller Fächer zu etablieren.
Für diese Ausschreibung wird das Konzept des deutschlandweiten Förderprogramms Data Literacy Education von Heinz Nixdorf Stiftung und Stifterverband unter Berücksichtigung landesspezifischer Rahmenbedingungen auf das Hochschulsystem in Nordrhein-Westfalen transferiert:
- Alle staatlichen Kunsthochschulen sowie die Universitäten und Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen sind eingeladen, sich mit ihren Lehr- und Lernkonzepten zu bewerben.
- Es werden bis zu zwölf Hochschulen mit einem Gesamtfördervolumen von bis zu drei Millionen Euro gefördert. Das Fördervolumen je Hochschule staffelt sich nach Hochschulgröße: von 100.000 bis zu 300.000 Euro je Hochschule für die gesamte Laufzeit von drei Jahren.
- Das Förderprogramm ist auf eine Dauer von drei Jahren angelegt. Die Förderung kann ab 1. Januar 2020 beginnen.
Die geförderten Lehr- und Lernkonzepte sollen mindestens die Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge adressieren und für Studierende aller Fächer angeboten werden oder zumindest auf eine fakultätsübergreifende Fächergruppe ausgerichtet sein.
Kriterien
Für die Auswahl der Anträge legt die Jury insbesondere folgende Kriterien zugrunde:
- Qualität und Originalität des Lehr-und Lernkonzepts
- Curriculare Einbindung des Lehr-und Lernkonzepts
- Institutionelle Breitenwirkung des Projekts
- Bedarfsorientierung
- Strukturen und Prozesse zur fakultätsübergreifenden nachhaltigen Etablierung des Lehr-und Lernkonzepts
- Entwicklung und Einbindung digitaler Lehr-und Lernformate
- Expertise und Zusammensetzung des Projektteams
Bewerbungsverfahren
Die Anträge können ausschließlich durch die Hochschulleitung gestellt werden. Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Hochschulleitung muss für das Projekt verantwortlich sein.
Der Antrag sollte maximal zwölf DIN A4-Seiten und maximal 36.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zuzüglich Deckblatt, Meilensteinplanung, Finanzierungsplan und ggf. Letter of Intent beteiligter Hochschulen umfassen. Ein weiterer Anhang ist nicht vorgesehen.
Bewerbungsschluss ist der 20. September 2019.
Weitere Informationen können der vollständigen Ausschreibung entnommen werden.