News aus den Hochschulen

28.10.2014 | Kurzmeldung

Diese Woche unter anderem mit einem neuen Förderprogramm des BMBF für digitale Medien in der Bildung, dem E-Learning-Konzept der HfTL, dem aktuellen Studierendensurvey und der neuen Mobilseite von OPAL.

Quelle: bmbf.de

BMBF startet Förderprogramm für digitale Medien in der beruflichen Bildung
Bis zum 25. Januar nimmt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Projektskizzen für das neue Förderverfahren für digitale Medien in der beruflichen Bildung an. „Übergreifendes Ziel […] ist es, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung neue Bildungskonzepte durch den sinnvollen Einsatz digitaler Medien zu etablieren”, so heißt es in der Bekanntmachung. Antragsberechtigt sind die für die Aus- und Weiterbildung zuständigen Sozialpartner, Bildungsträger, überbetriebliche Ausbildungszentren, Kammern und Berufsverbände, Forschungsinstitute/Hochschulen sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Quelle: bmbf.de

Quelle: hftl-lepizig.de

Leipziger Hochschule beteiligt Studierende an E-Learning-Konzept
Studierende der Wirtschaftsinformatik entwickeln im Rahmen eines neuen E-Learning-Konzeptes der Hochschule für Telekommunikation Leipzig (HtFL) E-Learning-Ressourcen, die anschließend von anderen Studierenden genutzt werden können. Dahinter steht der Gedanke, dass gerade Studierende der Wirtschaftsinformatik über das zur Konzeption von E-Learning-Angeboten nötige interdisziplinäre Wissen verfügen. Das erste Produkt des „Student2Student”-Konzepts ist die Plattform VBA@HtFL, die bereits zur Einführung in die Programmierung eingesetzt wird und große Resonanz erhält.
Quelle: idw-online.de

Quelle: bmbf.de

Studierendensurvey: Höhere Zufriedenheit an Hochschulen
Der kürzlich von Bildungsministerin Johanna Wanka vorgestellte 12. Studierendensurvey liefert aktuelle Ergebnisse zu Einstellungen und Situation deutscher Studierender. Von ihrem Studium versprechen sich diese vor allem einen sicheren, interessanten Arbeitsplatz und ein hohes Einkommen. Rund Zweidrittel der Befragten beurteilen Aufbau und Struktur ihres Studiengangs positiv und fast Dreiviertel studieren gern - mehr als noch vor einigen Jahren. Aber auch ein sinkendes politisches Interesse der Studierenden ist festzustellen. Der Survey wurde im Wintersemester 2012/13 mit rund 5000 Befragten durchgeführt und dient der Evaluierung der Hochschulpolitik.
Quelle: bmbf.de

Quelle: bps-system.de

OPAL bietet neue Mobilseite
Die sächsische Lernplattform OPAL ist ab dem 29. Oktober 2014 auch mit mobilen Endgeräten nutzbar und bietet unter anderem ein responsives, mobilfähiges Design. Die Beta-Version der Mobilseite wird Studierenden zunächst Einschreibungen, Foren und Downloadordner für die testweise Nutzung bereitstellen. OPAL ist die zentrale Lernplattform der sächsischen Hochschulen und wird von fast 70.000 Studierenden und Mitarbeitern der Hochschulen genutzt.
Quelle: bps-system.de

Quelle: irrold.org

Neue Online-Artikel zu MOOCs
Das E-Journal „The International Review of Research in Open and Distance Learning” (IRRODL) veröffentlichte kürzlich eine frei zugängliche Sonderausgabe zu Massive Open Online Courses (MOOCs) und der aktuellen Forschung zum Thema. Ein Artikel auf netzpiloten.de beschäftigt sich zudem mit neuen Entwicklungen bei der ECTS-Anerkennung von MOOCs. Außerdem befasste sich der RBB jüngst mit „MOOCs in Brandenburg”, während das ARD-alpha Campusmagazin einen „Selbstversuch mit MOOCs” wagte und die Kurse im Campus Interview thematisierte.
Quelle: irrodl.org, netzpiloten.de, rbb-online.de, br.de

EuGH-Beschluss zum Einbetten fremder Inhalte
Ein aktueller Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt klar, dass das Einbetten fremder Inhalte in der Regel keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Zuvor hatte der Gerichtshof entschieden, dass Verlinkungen von den Rechteinhabern nicht erlaubt werden müssen, wenn damit kein neues Publikum eröffnet wird. Ähnliches gilt laut irights.info nun auch für das Einbetten, „soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.”
Quelle: irights.info


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Gepostet von: mschmidt
Kategorie: Kurzmeldung