StIL-Förderung „Die Welt ist mein Campus”

08.07.2025 | Ausschreibung

Mit ihrer Ausschreibung „Die Welt ist mein Campus” möchte die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) Hochschulprojekte fördern, die Studierende als künftige Verantwortungsträger/innen stärken und das Zusammenwirken von Wissenschaft und Gesellschaft in den Mittelpunkt stellen. Anträge für eine Förderung können bis zum 30. Oktober 2025 eingereicht werden.

Wissenschaft ist ein wichtiger Grundstein für eine demokratische Gesellschaft. Mit dem Förderprogramm „Die Welt ist mein Campus” sollen Studierende als künftige Verantwortliche in Wissenschaft und Gesellschaft in den Fokus gerückt werden. Hochschulen und Fakultäten sollen dabei unterstützt werden, ihr Studiengangportfolio neu aufzustellen, ihre Curricula zu reformieren und neu zu etablieren.

Inhalte der Projekte 

Die Projekte müssen Modellcharakter besitzen und über ein hohes Transferpotenzial verfügen, sodass ihre Ergebnisse auch in anderen Fakultäten oder Hochschulen genutzt werden können. Gefördert werden Projekte, die Veränderungen auf folgenden Ebenen anstreben: 

  • Individuum: Studierende gestalten ihren Weg vom Lernen im Studium hin zum eigenständigen Wirken als individuelle Akteur/innen in der Gesellschaft. Wie können Strukturen geschaffen werden, die Studierende aktiv nutzen, um sich zu Verantwortlichen der Gesellschaft weiterzuentwickeln? 
  • Wissenschaft: Wissenschaftliche Fragestellungen ändern sich in einer zunehmend komplexen Welt stetig. Wie lassen sich diese veränderten Fragestellungen im jeweiligen Fach in Studium und Lehre so verankern, dass sie zur Bewältigung aktueller Herausforderungen beitragen?
  • Gesellschaft: Es gilt, Studiengänge so zu entwerfen, dass Studierende ihren Bildungsweg aktiv gestalten und gesellschaftliche Zukunftsbilder entwickeln und prägen können. Wie können Studierende im Kontext ihres Studiums Erfahrungen demokratischer Praxis sammeln?

Antragsberechtigungen und - unterlagen 

Antragsberechtigt sind die Leitungen aller staatlichen und gemeinnützigen privaten Hochschulen. Jede Hochschule kann höchstens einen Einzelantrag einreichen. Die Anträge sind digital einzureichen und müssen eine Projektbeschreibung (max. 36.000 Zeichen inkl. Leerzeichen), einen Arbeitsplan und einen Finanzierungsplan enthalten. Weitere erforderliche Dokumente für die Antragstellung: 

  • Einzelprojekte: Beschluss der Fakultät(-en), deren Studiengang/Studiengänge im Projektfokus
    sind, bzw. des den Einrichtungsprozess leitenden Gremium
  • Verbundprojekte: Beschlüsse der beteiligten Fakultäten bzw. entsprechenden Gremien und
    ein Letter of Intent (LoI) der beteiligten Hochschulleitungen, eingereicht von der projektleiten-
    den Hochschule

Umfang und Dauer der Förderung 

Die Laufzeit eines geförderten Projekts beträgt maximal vier Jahre. Das bereitgestellte Fördervolumen beträgt insgesamt 80 Millionen Euro. Pro Projekt können insgesamt Fördermittel bis zu einer maximalen Höhe von 3,5 Millionen Euro beantragt werden.

Zeitplan

  • 01. Juli - 30. Oktober 2025: Antragsberatung und Antragstellung
  • November 2025 - April 2026: Begutachtung und Projektauswahl
  • Anfang Mai 2026: Kommunikation der Förderentscheidung
  • Mai 2026: Abschluss der Förderverträge 

Zur Antragstellung finden zudem am 02. und 03. Juli Infosessions via Zoom statt. Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf der Webseite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Bild im Blog und auf Social Media: Yan Krukau / Pexels.

Termin

Zu diesem Blogbeitrag finden Sie einen Termin mit weiteren Details im Terminkalender.

Gepostet von: p.hansel
Kategorie: Ausschreibung