Rechtsgutachten zu generativer KI in der Hochschulbildung veröffentlicht

22.03.2023 | Kurzmeldung

Wie sollen Hochschulen zukünftig mit KI-basierten Schreibwerkzeugen umgehen? Wie kann ChatGPT didaktisch sinnvoll in der Lehre eingesetzt werden und welche Auswirkungen hat dies auf etablierte Prüfungsformate? Welche rechtlichen Einschränkungen müssen beachtet werden? In einem Rechtsgutachten zu generativer KI in der Hochschullehre, das im Auftrag des Wissenschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt wurde, werden die wichtigsten Rahmenbedingungen für den Einsatz von ChatGPT und KI-basierten Schreibwerkzeugen an Hochschulen aufgezeigt.

Schreibwerkzeuge, die auf künstlicher Intelligenz (KI) basieren, sind spätestens seit der Veröffentlichung des Programms ChatGPT" im November 2022 einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Nicht zuletzt aufgrund ihrer kostenlosen Verfügbarkeit haben sie seitdem große Aufmerksamkeit erregt. Auch an den Hochschulen haben Studierende und Forschende inzwischen von den neuen Möglichkeiten erfahren und könnten diese nutzen. Daraus ergeben sich akute Fragen und konkreter Handlungsbedarf für das wissenschaftliche Schreiben und Prüfen an Hochschulen.

Nun hat das Projektteam von KI:edu.nrw an der Ruhr-Universität Bochum um Dr. Peter Salden in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) eine umfassende juristische Bewertung der grundlegenden rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-basierten Schreibtools an Hochschulen vorgelegt.

Über das Gutachten „Didaktische und rechtliche Perspektiven auf KI-gestütztes Schreiben in der Hochschulbildung“

Das Gutachten zeigt unter anderem auf, dass ein Verbot der KI-Tools nicht zielführend ist. Stattdessen müssten die Hochschulen definieren, wann und unter welchen Voraussetzungen Studierende KI-Schreibwerkzeuge einsetzen können.

Inhaltlich gliedert sich das Gutachten in zwei Teile. Der erste Abschnitt „KI-basierte Schreibwerkzeuge in der Hochschule. Eine Einführung“ bietet einen Einstieg in die Thematik, zeigt technische Hintergründe auf und fokussiert dann auf didaktische Aspekte. Hier geht es beispielsweise um die Frage, inwieweit sich durch KI-basierte Schreibwerkzeuge die Lernziele im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens verändern, welches Potenzial die Werkzeuge in Bezug auf Schreibschwierigkeiten und Schreibberatung haben und welche didaktischen Konsequenzen sich für das Prüfungswesen ergeben. Hieraus leiten sich auch rechtliche Fragen ab, die als Rahmen für die didaktische Gestaltung von Prüfungen zu beachten sind.

Im zweiten Abschnitt „Rechtsgutachten zum Umgang mit KI-Software im Hochschulkontext“ werden die in der Einführung aufgeworfenen Rechtsfragen beantwortet. Hier wird zunächst thematisiert, wer als Urheber bzw. Urheberin KI-generierter Texte gelten bzw. ab wann Urheberschaft zuerkannt werden kann. Anschließend wird u. a. betrachtet, welche Kennzeichnungspflichten in Bezug auf KI-generierten Text im Wissenschaftskontext gelten, wann die Verwendung von KI-Software als wissenschaftliches Fehlverhalten zu gelten hat und inwieweit hochschulbezogene Rechtsvorschriften für einen rechtssicheren Umgang mit entsprechender Software angepasst werden müssen.

Das Gutachten wurde vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben und ist online verfügbar.

Bildquelle im Blog und auf Facebook: Unsplash, Lizenz.

Gepostet von: embak
Kategorie: Kurzmeldung